Prolixletter
Donnerstag, 9. Mai 2024
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Verschiedenes

 
Karlsruhe: Dreister Diebstahl im Stadtwald
Neue Sitzbank kurz nach dem Aufstellen entwendet

Den dreisten Diebstahl einer gerade erst installierten Sitzbank meldet das städtische Forstamt aus dem Stadtwald im Weiherfeld zwischen der Albschule und den Kleingärten am Bahngelände. Dort hatten Forstwirte des zuständigen Reviers das aus heimischem Holz selbst gebaute natürliche Möbelstück für Erholungssuchende aufgestellt und zusätzlich im Boden verankert. Als Schutz gegen Unwetter, Vandalismus - und Diebstahl. Nur wenige Tage später haben Unbekannte die Bank nun entwendet.

Nicht nur Forstamtsleiter Ulrich Kienzler zeigte sich äußerst verärgert, hatten die Forstwirte doch neben ihren umfassenden Tätigkeiten einen kleinen, aber wichtigen Beitrag für den Wald als Wohlfühlort geleistet. Diese egoistische Tat motivere nicht gerade dazu, weitere Erholeinrichtungen zu bauen und aufzustellen, so Kienzler.

Hinweise zum Diebstahl oder zum Verbleib der Sitzbank nimmt das Forstamt per E-Mail an forstamt@karlsruhe.de entgegen.
 
 

 
Kaninchenseuche am Dietenbachgelände nachgewiesen
Stadt empfiehlt Privatpersonen, Kaninchen zu impfen

Krankheit nicht auf Menschen übertragbar

Am Dietenbachgelände und angrenzenden Gebieten wurde das RHD2-Virus (Rabbit Haemorrhagic Disease) nachgewiesen, die sogenannte Kaninchenseuche. Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben sich seit Ende Juli an die Stadt gewandt, da immer wieder verendete Kaninchen gefunden wurden. Bislang wurden rund 100 tote Tiere gezählt. Es muss aber wohl von einer wesentlich höheren Anzahl ausgegangen werden, da wohl längst nicht alle verendeten Tiere aufgefunden werden. Auf dem Gelände leben viele Kaninchen in freier Wildbahn. Kaninchenzüchter oder Privatpersonen haben sich bislang nicht wegen einer möglichen Erkrankung ihrer Tiere gemeldet. Kadaver wurden daraufhin ins Chemische Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (CVUA) gebracht, hier wurde das RHD2-Virus festgestellt.

Die Stadt empfiehlt Kaninchenhaltern ihre Tiere gegen das Virus zu impfen. Es ist die einzige Möglichkeit, Tiere vor der Krankheit zu schützen. Seit 2017 gibt es dafür ein in Deutschland zugelassenes Mittel. Die Impfung darf nur von Tierärzten vorgenommen werden. Bei dem Virus handelt es sich um einen Keim, der nur für Kaninchen und Feldhasen gefährlich ist. Menschen und andere Tiere sind nicht ansteckungsgefährdet. Das Virus wird durch Insekten, aber auch Sekrete der Tiere übertragen. Die Kaninchen erkranken innerhalb kürzester Zeit schwer, der Verlauf ist fast immer tödlich. Das Virus führt zu einer hochgradigen Störung der Blutgerinnung, deshalb können bei befallenen Tieren Blutungen an den Körperöffnungen festgestellt werden. Die Symptome treten meist sehr plötzlich auf, die Tiere sterben dann häufig innerhalb weniger Stunden. RHD2 kommt in Deutschland noch nicht sehr lange vor. Inzwischen werden aber bundesweit Fälle dokumentiert .
 
 

 
Stadtverwaltung appelliert Reisen in Risikogebiete zu überdenken
Freiburger Urlauberinnen und Urlauber aus einem Risikogebiet müssen nach der Einreise sofort in eine 14-tägige Quarantäne

Viele Freiburgerinnen und Freiburger nutzen die Sommerferien, um ins Ausland verreisen, um dort den Urlaub zu verbringen oder die Familie zu besuchen. In manchen Regionen gibt es aktuell neue Infektionsherde.

Wer in einem Risikogebiet war, muss sich sofort nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Die Quarantänepflicht gilt für alle Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise auch nur zeitweise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Das regelt die baden-württembergische Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 14. Juli.

Die Liste der Risikogebiete veröffentlicht das Sozialministerium aktuell auf seiner Internetseite. Derzeit zählen unter anderem die USA, weite Teile von Lateinamerika, Asien und Afrika zu den Risikogebieten, aber auch Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Albanien und weite Teile der Türkei, insbesondere ist hier Spanien zu nennen.

Die aus einem Risikogebiet eingereisten Personen sind verpflichtet umgehend das Amt für öffentliche Ordnung zu kontaktieren. Die Behörde benötigt die Angaben der eingereisten Personen (Vorname, Name, Anschrift, eventuell den davon abweichenden Aufenthaltsort), das Einreisedatum sowie eine Telefonnummer. Die betroffenen Personen sollen sich am besten per E-Mail an polizei@stadt.freiburg.de wenden.

Während der Quarantänezeit darf man sich nur daheim aufhalten. Auch ist es ist nicht gestattet, Besuch zu empfangen.

Die Quarantänepflicht entfällt für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden ist. Das Testergebnis darf bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.

Die Stadtverwaltung appelliert an die Freiburgerinnen und Freiburger, Reisen in Risikogebiete zu überdenken. Weil die Infektionszahlen sich ständig ändern, wird die Liste der Risikogebiete laufend angepasst. Deshalb rät das Amt für öffentliche Ordnung bei einer Reise ins Ausland dringend dazu, sich nicht nur vor der Reise, sondern auch auf der Rückreise über die aktuellen Bestimmungen im Internet zu informieren.

Ãœber den folgenden Link gelangt man zur Liste der Risikogebiete ...
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Girokonto: Kartenzahlung kann teuer werden
Bei 55 der 294 getesteten Girokonten wird für jede Bezahlung per Girocard eine Gebühr fällig. Das zeigt eine Untersuchung der Zeitschrift Finanztest von Gehaltskonten bei 125 Banken in Deutschland. Die gute Nachricht: 20 Kontomodelle im Test bleiben komplett gratis.

Spätestens mit der Corona-Pandemie ist kontaktloses Bezahlen zum Trend geworden. Nicht alle Banken machen es ihren Kunden dabei leicht. Für rund ein Sechstel der getesteten Girokonten verlangen Banken eine Gebühr – bis zu 50 Cent werden pro Kartenzahlung fällig.

Der Girokonto-Test umfasst die Konditionen von 294 Gehalts- und Rentenkontomodellen. 20 von ihnen sind Gratiskonten – vorausgesetzt, die Bankgeschäfte werden online erledigt. Bei vielen Konten entfällt der monatliche Grundpreis, wenn regelmäßig ein Mindestbetrag an Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld oder BAföG eingeht. Elf online geführte Kontomodelle sind sogar ohne einen Eingang kostenlos, neun davon gibt es bundesweit.

Für alle anderen Kontomodelle zahlt der Modellkunde Gebühren. „60 Euro im Jahr inklusive Girocard ist ein akzeptabler Preis für ein Girokonto“, so Finanztest-Expertin Heike Nicodemus. Wer mehr bezahlt, sollte über einen Wechsel nachdenken. Auch Geldabheben am Automaten oder beleghafte Überweisungen können hohe Kosten verursachen. Die Sparda West beispielsweise verlangt fünf Euro für eine Überweisung am Terminal oder auf Papier. Wer Geld an einem Automaten zieht, der nicht zum Pool der Kundenbank gehört, zahlt bis zu sechs Euro.

Der Test „Girokonto“ findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/girokonten abrufbar.
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NABU: Lieber vielfältige grüne Gärten statt Steinwüsten
Schottergärten sind laut Landesbauordnung in den meisten Bundesländern nicht zulässig – Der NABU wirbt für naturnahe Gärten

Berlin, 17.08.2020 - Klare, moderne Formen und wenig Pflegeaufwand. Beides wird häufig als Grund für einen Schottergarten genannt. Doch Schottergärten sind nicht nur ein optisches Ärgernis, sie sind ökologisch auch völlig nutzlos. Dennoch nimmt die Zahl der Schottergärten seit Jahren zu. Der NABU klärt daher mit seiner Kampagne „Gönn dir Garten“ über die negativen Auswirkungen von Schottergärten auf und gibt Tipps, wie sich ein Garten pflegeleicht gestalten lässt.

„Insekten, Vögel und Kleinsäuger finden in Schottergärten kein Futter und Lebensraum. Die Steine heizen sich auf und tragen zur Erwärmung der Umgebung bei“, sagt NABU-Gartenexpertin Marja Rottleb. Weniger Arbeit machen Schottergärten auch nicht - im Gegenteil. „Die Steine vermoosen mit den Jahren, Laub und Staub bleiben auf den Flächen liegen, dann muss der Schotter aufwendig gereinigt oder sogar ausgetauscht werden.“ Häufig wird unter dem Schotter Plastikfolie oder Vlies eingesetzt, die das Versickern von Regenwasser fast vollständig verhindern. Das führt zu einer erheblichen Belastung der kommunalen Abwasserentsorgung. Auch der Boden und das Bodenleben werden stark gestört. „Wer einen pflegeleichten Garten möchte, sollte auf grün statt auf grau setzen“, so Rottleb, „Wenn sie gut geplant sind, brauchen grüne Gärten wenig Pflege und bieten Vögeln und Insekten Lebensraum und Nahrung. Sie tragen damit zum Arten- und Klimaschutz bei.“ So unterdrücken beispielsweise Pflanzen, die den Boden bedecken unerwünschte Wildkräuter und brauchen selbst kaum Pflege. Mehr Tipps gibt es unter www.NABU.de/schottergarten.

Auch bei Politik und Verwaltung rückt das Thema Schottergarten inzwischen zunehmend in den Fokus. Baden-Württemberg hat kürzlich sogar ein Verbot ausgesprochen. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Fast alle Landesbauordnungen schreiben ohnehin vor, dass nicht bebaute Flächen wasserdurchlässig zu gestalten und zu begrünen sind. Damit ist das Verbot in Baden-Württemberg im Grunde lediglich eine Klarstellung bereits geltenden Rechts.“ Leider würden diese Vorschriften bisher aber selten durchgesetzt.

Der NABU empfiehlt Kommunen ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen und öffentliche Flächen naturnah und insektenfreundlich zu gestalten. Zudem sollten sie über den Schaden, den Schotterwüsten anrichten, aufklären und Anreize schaffen, Schottergärten zurückzubauen und stattdessen naturfreundliche Gärten anzulegen.

Die Versiegelung von wertvollen Böden wird auch durch §13b Baugesetzbuch gefördert, der ein beschleunigtes Ausschreiben von Baugebieten ermöglicht und geltendes Umweltrecht aushebelt. Der NABU kämpft darum gegen die Verlängerung des Gesetzes mit einer Petition unter https://mitmachen.nabu.de/flaechenfrass .
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Corona-Hilfen abrechnen: Das dicke Ende kommt noch
Zu früh gefreut haben sich viele, die Corona-Hilfen vom Bund oder den Ländern erhalten und das Geld komplett für alltägliche Ausgaben oder ihren Betrieb verplant haben: Finanztest rechnet für Angestellte, Selbstständige, Familien, Arbeitnehmer, Rentner und Nebenjobber vor, was das Finanzamt an Steuern fordern könnte. Denn beispielsweise müssen Selbstständige, die Soforthilfen erhalten haben, diese als Betriebseinnahmen abrechnen. Dadurch kann ihre Steuerlast steigen.

„Selbstständige sollten mit ihrem Steuerberater klären, wie hoch die Belastung künftig ist“, empfiehlt Finanztest-Autorin Isabell Pohlmann. Mit dem Steuerbescheid für 2020 könnte eine böse Überraschung auf sie zukommen, so dass ein Teil der erhaltenen Mittel wieder verloren geht. Darauf sollten Betroffene vorbereitet sein, ebenso auf nachträgliche Forderungen, etwa wenn sie die Chance genutzt haben, Zahlungen ans Finanzamt stunden zu lassen. Denn die Forderungen sind nur aufgeschoben, nicht aufgehoben.

Ebenso können Berufspendler nach der Steuererklärung enttäuscht sein, da sich viele wegen Corona gar nicht aus dem Homeoffice wegbewegt haben. Sie können entsprechend weniger Fahrtkosten abrechnen und bekommen weniger zurück als sonst. Viele Bezieher von Kurzarbeitergeld müssen mit Nachforderungen des Finanzamts rechnen – der Lohnersatz ist zwar steuerfrei, doch durch das Kurzarbeitergeld kann der Steuersatz für die übrigen Einkünfte steigen.

Besondere Vorteile stehen Eltern zu, etwa ein deutlich erhöhter Steuerfreibetrag für Alleinerziehende oder der Familienbonus von 300 Euro pro Kind für alle Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben. Den Bonus erhalten zwar alle Familien, doch die Zahlung wird im Zuge der Steuererklärung mit den Steuerfreibeträgen für den Nachwuchs verrechnet. Dann zeigt sich: Je höher das Einkommen der Eltern ist, desto weniger bleibt letztlich vom Familienbonus übrig. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kinderbetreuung, sind immerhin 600 Euro im Jahr steuerfrei, bei höheren Zahlungen ist der darüber liegende Anteil aber steuerpflichtig.

Der vollständige Artikel findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online abrufbar ...
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NABU: Immer mehr Menschen fordern ambitionierteren Naturschutz
Krüger: Die Bundesregierung muss die Naturschutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger bei allen Gesetzesvorhaben berücksichtigen

Zur heute veröffentlichten Naturbewusstseinsstudie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erklärt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Die Deutschen sorgen sich immer mehr um ihre Natur, das zeigt die aktuelle Naturbewusstseinsstudie deutlich. Die überwältigende Mehrheit der Deutschen wünscht sich mehr Schutzgebiete, in denen die Natur sich erholen und frei entwickeln kann. Wir beim NABU wollen das Management und die Besucherinformation von Schutzgebieten durch ein Einstellungsprogramm von Rangern fördern. Es freut uns außerdem, dass mehr als die Hälfte der Befragten sich mehr Artenkenntnis über die heimischen Tier- und Pflanzenarten wünscht. Der NABU setzt genau da an: Wir informieren die Menschen über die Natur vor der eigenen Haustür und bieten mit unseren bundesweit über 2.000 Ortsgruppen viele Möglichkeiten, sich aktiv für den Naturschutz einzusetzen.

Auch beim Thema Agrar- und Energiewende haben die Befragten klare Forderungen: 85 Prozent der Befragten spricht sich für ein Verbot von Gentechnik in der Landwirtschaft aus. Außerdem wünschen sich viele den Ausbau von erneuerbaren Energien, sofern dieser nicht zu Lasten der Natur geht. Der NABU setzt sich schon lange für eine klimafreundliche Energiewende ein und vermittelt vor Ort in den Kommunen, um konstruktive Lösungen zur Naturverträglichkeit zu ermöglichen.

Der Naturschutz muss auch in der Politik endlich zur Priorität gemacht werden.

Die Bundesregierung trägt Verantwortung für die jetzige und für kommende Generationen. Entwicklungen wie der rasante Flächenverbrauch und Gesetze wie die Planungsbeschleunigung, die potentielle Gefahren für den Naturschutz beinhalten, machen uns Sorgen. Die Bundesregierung muss die Naturschutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und alles für eine krisensichere Zukunft tun.“
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VAG: Große rote Aufkleber als Erinnerungsstütze für die Maskenpflicht
Große rote Aufkleber auf dem Boden der Eingangsbereiche erinnern seit dieser Woche die Fahrgäste der Freiburger Verkehrs AG daran, dass in Bussen und Bahnen Maskenpflicht herrscht. „Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes und die gute Durchlüftung unserer Busse und Stadtbahnfahrzeuge sind Eckpfeiler für die sichere Beförderung unserer Kundinnen und Kunden in Zeiten wie diesen,“ sagt Stephan Bartosch, Vorstand der Freiburger Verkehrs AG. Sein Vorstandskollege Oliver Benz ergänzt: „Der öffentliche Nahverkehr war und ist sicher und wir freuen uns, dass der weit überwiegende Teil der Fahrgäste solidarisch, achtsam und rücksichtvoll ist und damit dafür sorgt, dass dies so bleibt.“

Die roten Aufkleber sollen die Passagiere grundsätzlich daran erinnern, die AHA-Regeln zu beherzigen:

Abstand wahren, Hygiene einhalten und dort Alltagsmasken zu tragen, wo kein Abstand möglich ist. Die Aufkleber ergänzen ein Bündel an Informationen, die der Verkehrsbetrieb seinen Kundinnen und Kunden breitstellt. Auf die Einhaltung der Regeln wird unter anderem an den Informationsdisplays der Haltestellen und auf den Monitoren in den Fahrzeugen hingewiesen. Auch regelmäßigen automatischen Durchsagen in den Fahrzeugen erinnern an die Maskenpflicht.

„Unsere Fahrausweisprüferinnen und -prüfer, die derzeit nicht nur die Fahrscheine, sondern auch die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren, berichten immer wieder, dass bei dem ein oder anderen Fahrgast schlichtweg die Vergesslichkeit der Grund für den fehlenden Schutz war und man für die freundliche Erinnerung auch durchaus einmal Dankbarkeit erntet,“ berichtet Oliver Benz. Stephan Bartosch greift diesen Faden auf: „Fast alle sind sich ihrer Selbstverantwortung und ihrer Verantwortung den Mitmenschen gegenüber bewusst und handeln dementsprechend. Dafür sind wir auch für unsere Mitarbeitenden und Fahrgäste extrem dankbar“.

Auch die Mitarbeitenden des städtischen Vollzugsdienstes (VD), kontrollieren regelmäßig in Bussen und Bahnen, und belegen die Personen, die gegen die Maskenpflicht in den Fahrzeugen verstoßen, mit einem entsprechenden Bußgeld.

Der Leiter des Amtes für Öffentliche Ordnung, René Funk, bekräftigt diese Aussage: “Die Kolleginnen und Kollegen des städtischen Vollzugsdienstes werden bei ihren Kontrollen in Bussen und Stadtbahnen bei Personen, die die Maske nicht ordnungsgemäß oder gar nicht tragen ein Bußgeld von 75 Euro erheben. Dies ist notwendig, um einen ordnungsgemäßen Infektionsschutz für alle Fahrgäste zu gewährleisten. Wir können es nicht zulassen, dass einige wenige den Schutz aller übrigen Fahrgäste gefährden.“

Zu guter Letzt haben die VAG Vorstände noch eine Bitte an alle Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können: Ein griffbereites schriftliches Attest trägt zur umgehenden Klärung eines solchen Umstandes bei.
 
 



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