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Veranstaltungen
Operettenzauber (c) Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen | | | Veranstaltungen zum Winterfestival im Kurhaus Bad Krozingen abgesagt | BAD KROZINGEN. Aufgrund der aktuell notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden die geplanten Veranstaltungen zum Winterfestival 2022 nicht stattfinden.
Die Kur und Bäder GmbH bedauert zutiefst, dass das alljährliche Winterfestival aufgrund der aktuellen Corona-Situation in diesem Jahr nicht stattfinden kann. Folgende Veranstaltungen sind bereits endgültig abgesagt: Wiener Neujahrskonzert mit dem Franz Lehár Quartett, am 21. Januar 2022 um 15.30 Uhr, Tanzparty „The Beat Goes On“ mit dem Duo Captain Morgan, am 12. Februar 2022 um 20.00 Uhr, Operettenzauber mit dem Sängerpaar "Leona & Stefan Kellerbauer", am 18. Februar 2022 um 20.00 Uhr sowie die Black-Forest-Jazz-Band, am 20. Februar 2022 um 16.00 Uhr.
Bereits gekaufte Karten können bei der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei der die Tickets gekauft wurden. Weitere Informationen sind an der Tourist-Information Bad Krozingen, Tel. 07633 4008-164 oder unter www.bad-krozingen.info erhältlich. | Mehr | | | |
| | | | Akademieprogramm 2022 startet | Die Katholische Akademie der Erzdiözese Freiburg veröffentlicht ihr neues Veranstaltungsprogramm für Januar bis Juli 2022 und rückt den Fokus auf das Thema „verletzlich“.
Menschliches Leben und menschliche Gesellschaft sind verletzlich. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Die Corona-Pandemie in ihren persönlichen, gesellschaftlichen und globalen Dimensionen hat sie uns aber wieder deutlich vor Augen geführt. Vulnerabilität macht den Menschen angreifbar im Sinne von verletzbar, sie macht ihn aber auch sensibel, berührbar für seine Mitmenschen und die Ein- und Auswirkungen dieser Welt, künstlerisch ansprechbar und in diesem Sinne verletzlich. Verletzlichkeit ist auch eine zentrale christliche Kategorie: Gott hat sich in seiner Menschwerdung verletzlich gemacht. Andererseits bestimmen Verletzungen, von Menschen wie auch natürlich verursachte, unser Leben in Gesellschaft und Kirche und fordern uns heraus, damit umzugehen. All diese Dimensionen greift das Akademieprogramm 2022 mit dem Fokus „verletzlich“ auf.
Wegen der Corona-Pandemie bietet die Katholische Akademie im Januar und Februar wieder reine Online-Veranstaltungen an. Unter dem Fokus „verletzlich“ finden unter anderem diese Veranstaltungen statt: Der Online-Vortrag „Und am Sonntag gehen wir alle in den Zoo“ am 19. Januar fragt, inwiefern die Haltung von Tieren zu Unterhaltungszwecken ethisch gerechtfertigt werden könnte. Einen aktuellen Blick auf die Versöhnungsprozesse in Europa wirft der Hamburger Theologe Heinz-Gerhard Justenhoven am 20. Januar in seinem Online-Vortrag „Unheimliche Ewigkeit der Schuld?“ Drei Online-Abende, beginnend am 1. Februar, widmen sich dem Thema Demenz: Der erste Abend beschäftigt sich mit der Frage, wie Begegnung und Kommunikation mit Menschen mit Demenz gelingen können. Trauerbegleitung ist das Thema der Veranstaltungsreihe „Wenn alles anders ist ...“, die am 11. Februar startet.
Gemälde und Zeichnungen von Toni Mauersberg sind vom 24. Januar bis 13. April 2022 in der Katholischen Akademie Freiburg, Winterstr. 1, zu sehen. Unter dem Titel „In Dubio Pro Deo“ reflektiert die Berliner Künstlerin immer wieder die existenzielle Suche nach dem Sinn des Lebens, nach Heil und Erlösung. Die Ausstellung ist von Montag bis Freitag von 8.30 bis 18.30 Uhr geöffnet.
Das aktuelle Programm mit allen Veranstaltungen ist auf der Homepage der Katholischen Akademie Freiburg unter www.katholische-akademie-freiburg.de zu finden. Das gedruckte Programm ist erhältlich bei der Katholischen Akademie, Wintererstr. 1, 79104 Freiburg, Tel. 0761 31918-0, mail@katholische-akademie-freiburg.de. | Mehr | | | |
| | | | Wie kann die nächste Gesellschaft beginnen? | Online-Vortrag in der Reihe „Konturen der nächsten Gesellschaft“
Maren Lehmann, Professorin für Soziologie in Friedrichshafen, befasst sich in ihrem Online-Vortrag „Wie kann die nächste Gesellschaft beginnen?“ am Donnerstag, 13. Januar um 19.30 Uhr mit dem digitalen Wandel und geht unter anderem folgenden Fragen nach: Welche Formen der Gegenwartsgesellschaft müssten aufgegeben werden, um der nächsten Gesellschaft Platz zu machen. Muss die nächste Gesellschaft eine ihr vorausgehende letzte Gesellschaft hinter sich lassen, um neu beginnen zu können? Wie leicht (und wie schwer) ist es, Gesellschaft zu erneuern?
Die Online-Veranstaltung in der Reihe „Konturen der nächsten Gesellschaft“ ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich an: www.katholische-akademie-freiburg.de. | Mehr | | | |
| | | | Freiburg: Stadt verbietet sogenannte „Montagsspaziergänge“ | Kein Abstand, keine Masken, keine Reaktion auf Anweisungen der Polizei: Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Allgemeinverfügung ist ab sofort gültig, gilt stadtweit und an allen Wochentagen
Angemeldete Demonstrationen sind weiterhin möglich - am Samstag findet Demonstrationszug mit etwa 4000 Menschen auf dem Innenstadtring statt
Die Stadt Freiburg hat mit sofortiger Wirkung sogenannte „Montagsspaziergänge“ verboten. Es ist damit untersagt, solche unangemeldeten Versammlungen abzuhalten und an ihnen teilzunehmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 31. Januar.
Wie in vielen anderen Städten haben sich auch in Freiburg zuletzt mehrere hundert Menschen zu sogenannten „Montagsspaziergängen“ getroffen, um ihren Protest gegen Corona-Maßnahmen auszudrücken. Diese Aktionen waren nicht als Versammlung angemeldet. Die Demonstrantinnen und Demonstranten bezwecken damit, ohne die sonst üblichen Auflagen durch die Stadt zu ziehen – insbesondere ohne die Einhaltung der notwendigen infektionsschützenden Maßnahmen, wie der Maskenpflicht.
Bei den Montagsspaziergängen in Freiburg am 27. Dezember 2021 und am 3. Januar 2022 haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Masken getragen, Abstände nicht eingehalten und Anweisungen der Polizei ignoriert. Dieses Verhalten stellt, insbesondere vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Virusvariante Omikron, eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.
Das Versammlungsgesetz lässt in solchen Fällen zu, dass die Behörden Versammlungen untersagen. Auch nach der Corona-Verordnung können Versammlungen verboten werden, wenn der Schutz vor Infektionen anderweitig nicht erreicht werden kann.
Um zu verhindern, dass solche untersagten Spaziergänge aus der Innenstadt in die Stadtteile ausgelagert werden, gilt die Allgemeinverfügung stadtweit. Sie ist außerdem nicht auf Montage beschränkt, sondern gilt durchgehend.
Versammlungen müssen spätestens 48 Stunden vor Veröffentlichung bei der Behörde angemeldet werden. Angemeldete und vom Amt für öffentliche Ordnung bestätigte Versammlungen können unter Beachtung von Auflagen weiterhin stattfinden.
Demonstration am Samstag mit Tausenden Teilnehmern
Am Samstag, 8. Januar, findet von 14 bis circa 17.30 Uhr eine solche angemeldete Demonstration gegen die geltenden Corona-Maßnahmen statt. Hier wird von rund 4000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgegangen. Zunächst sollte der Demonstrationszug vom Platz der Alten Synagoge aus starten. Da so viele Menschen zu der Versammlung erwartet werden, würde der Platz der Alten Synagoge sowie ein Aufzug durch die Innenstadt an die Kapazitätsgrenzen stoßen. Die Versammlung wird daher auf den Innenstadtring verlegt. Ähnlich wurde das bei der großen Demonstration für mehr Klimaschutz im September gehalten. Zudem gelten Auflagen, wie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung, außerdem wird der Demonstrationszug in einzelnen Abschnitten laufen, der Veranstalter muss zudem für eine ausreichende Anzahl an Ordnungskräften sorgen.
Für die Demonstration ist folgender Streckenverlauf geplant: Friedrichstraße - Friedrichring - Europaplatz - Leopoldring - Schlossbergring - Greiffeneggring - Dreisamstraße - Schreiberstraße – B31 – Schnewelinstraße – Bismarckallee – Friedrichstraße (dort ist der Abschluss der Versammlung). Mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen. | | | | |
| PRISMA: Christine Kallfaß (c) Foto: Olaf Creutzburg | | | Performance: PRISMA – ein Farb- und Klangspiel | Theater K
Do 06.01. - Sa 08.01. | jew. 20:oo Uhr || So 09.01. 18:00 Uhr | SÃœDUFER Freiburg
Mitten im Winter, auf der Suche nach Farbe, begegnen wir dem Prisma - und ja was? Weiß, wie Schnee, ist keine Farbe, hat aber als weißes Licht alle Farben in sich. Wir nehmen auseinander und fügen zusammen, wie im Regenbogen... Wobei gerade Schwarz und Weiß als scheinbare „Nichtfarben“ für uns besonders spannend sind. Jede Farbe hat ihren sehr eigenen Charakter und jeder erlebt sie anders. Möglicherweise ist dein Rot ein völlig anderes als das meine? Wir spielen mit Piano, Vibraphon, Klängen, Worten, Texten, Wort-Gebilden, Szenen, Bildern und vor allem Filmaufnahmen. Meereswellen, flackerndes Feuer oder andere Elemente bewegen und verändern die gemalten Bilder, Landschaften und Szenen. Wir geben jeder Farbe ihr eigenes Spiel. Gerne öffnen wir unseren Raum am Ende für ein Publikumsgespräch und hoffen sehr, dass wir uns begegnen, gemeinsam erleben, sehen und hören können!
In Kooperation mit dem E-WERK
MIT
Christine Kallfaß: Idee, Konzeption, gemalte Bilder, Piano, Stimmartistik, Texte, Performance|
Hartmut Nold: Vibraphon / Jürgen Dettling: Film / Jannis Topolic: Licht/ Lena Coelsch: Graphikerin: Plakat, Flyer
Gefördert durch den Landesverband freier Tanz und Theaterschaffender aus Mitteln des Ministerium für Wirtschaft, Forschung, Kunst und Kultur Baden Württemberg /LBBW / Planlight/
Eintritt: 17,00€/13,00€ | | | | |
| FameLab Germany (Foto: Dennis Dorwarth) | | | Karlsruhe: Raus aus dem Labor und ab auf die Bühne! | FameLab Germany: Südwestdeutscher Vorentscheid in Karlsruhe / Anmeldung ab jetzt möglich
Unter dem Motto "Raus aus dem Labor und ab auf die Bühne!" werden bei FameLab Germany auch im Jahr 2022 wieder Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler gesucht, die ihre hochkomplexe Forschung spannend und unterhaltsam dem Publikum und der Jury präsentieren können.
Für den erneut in Karlsruhe stattfindenden südwestdeutschen Vorentscheid können sich ab sofort Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus dem Mint-Bereich ab 21 Jahren bis Donnerstag, 3. März 2022, unter www.famelab-germany.de anmelden. Dabei ist es egal, ob sie im Ingenieurs- oder MINT-Bereich oder in der Forschung arbeiten und in welchem Fachgebiet sie tätig sind. Ob Astronomie, Biologie, Biotechnologie, Chemie, Informationstechnologie, Mathematik, Medizin, Pharmazie, Physik oder Robotik: Alles ist erlaubt.
Wer die Besten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Hessen sind, entscheidet sich dann im Karlsruher Vorentscheid am Mittwoch, 30. März 2022, um 19 Uhr im Kulturzentrum Tollhaus. Die Veranstaltung wird je nach Pandemielage live gestreamt.
Das Wettbewerbsformat in Kürze
Auf der großen Wettbewerbsbühne bringen die Nachwuchstalente ihre komplexen Forschungsthemen anschaulich und präzise auf den Punkt, sodass wirklich jeder versteht, um was es geht. Dabei haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer allerdings nur maximal drei Minuten Zeit. Zur Veranschaulichung sind nur Dinge erlaubt, die am Körper getragen werden können und es sind keine Powerpoint-Präsentationen erlaubt. Ziel ist es, sowohl das Publikum als auch die Fachjury auf eine charmante und unterhaltsame Art zu überzeugen. Für den Gewinn des ersten und zweiten Platzes beim Vorentscheid winken Preisgelder und ein professionelles Medien- und Präsentationstraining sowie die automatische Teilnahme am FameLab-Deutschlandfinale am 16. Mai 2022. Wer dieses für sich entscheidet, vertritt dann Deutschland beim internationalen Finale.
Die Organisation der Veranstaltung übernimmt das Wissenschaftsbüro der Stadt Karlsruhe. Unterstützt wird FameLab durch das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), das Nationale Institut für Wissenschaftskommunikation (NaWik), das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), die Vector Informatik GmbH sowie das Kulturzentrum Tollhaus.
Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie online ... | Mehr | | | |
| Alkohol-, Verweil- und Pyrotechnikverbot an Silvester / Foto: Stadt Karlsruhe | | | Silvester: Alkohol- und Feuerwerksverbot auf Karlsruher Plätzen | Allgemeinverfügung tritt am 24. Dezember in Kraft
Die Stadt Karlsruhe hat am Donnerstag, 23. Dezember, eine Allgemeinverfügung für einige öffentliche Begegnungsflächen erlassen. Sie tritt am Freitag, 24. Dezember 2021 in Kraft und soll bis einschließlich 17. Januar 2022 gelten.
Die Verfügung legt Orte im Stadtgebiet fest, an denen gemäß den Regelungen des § 17 b der Corona-Verordnung ein Alkoholkonsumverbot beziehungsweise an Silvester und Neujahr ein Alkoholkonsum-, Pyrotechnik- und Verweilverbot gilt. Mit einem Zusatz: Der Werderplatz wurde für die Gültigkeitsdauer der Allgemeinverfügung als Platz festgelegt, an dem ein Alkoholkonsumverbot gilt.
Für alle übrigen Bereiche, die in der Allgemeinverfügung festgelegt wurden, gilt die Einschränkung in der Zeit vom 31. Dezember 2021, 15 Uhr, bis zum 1. Januar 2022, 9 Uhr. In diesem Zeitraum ist das Verweilen für Gruppen von mehr als zehn Personen, Alkoholkonsum sowie die Nutzung von Pyrotechnik an folgenden Orten untersagt:
Auf dem Werderplatz (zwischen Marienstraße und Wilhelmstraße), Marktplatz (zwischen Hebelstraße und Kaiserstraße), Schlossplatz (begrenzt durch das Schloss sowie die Straßen Schlossbezirk und die Gebäudeflucht entlang der Straße Schlossplatz), im Schlossgarten (Anlagenflächen nördlich des Schlosses), auf dem Friedrichsplatz (zwischen Lammstraße und Ritterstraße, südlich und nördlich begrenzt durch Gebäudefluchten), Stephanplatz (zwischen Karlstraße und Douglasstraße, nördlich begrenzt durch Amalienstraße, südlich durch die Postgalerie), Europaplatz (zwischen Karlstraße und Douglasstraße, südlich begrenzt durch die Postgalerie, nördlich durch die Gebäudeflucht der Kaiserstraße) sowie in der Reichardtstraße Durlach (ab Einmündung Parkplatz im Bereich der Endstation der Turmbergbahn bis Einmündung Sepp-Herberger-Weg)
Die rechtlichen Ausführungen und Begründungen hat die Stadt online auf karlsruhe.de veröffentlicht. | Mehr | | | |
| | | | Silvester in Freiburg | Alkohol- und Ansammlungsverbot auf ausgewählten Plätzen
Regelungen gelten von 31. Dezember, 15 Uhr bis 1. Januar 2022, 9 Uhr
In Freiburg wird es an Silvester ein Ansammlungs- und Alkoholverbot geben. Damit setzt die Stadt Freiburg die aktuell geltenden Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes zum Schutz vor Infektionen um.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie und vor dem Hintergrund der neu aufgetretenen Virusvariante Omikron ist es wichtig, dass die Hygienemaßnahmen, wie etwa ein Abstand von 1,5 Metern oder das Tragen einer medizinischen Maske eingehalten werden.
Alkoholkonsum und partyähnliche Ansammlungen können dazu führen, dass die Maßnahmen für den Infektionsschutz nicht mehr eingehalten werden.
Das Alkoholverbot in der Silvesternacht umfasst sowohl den Konsum als auch den Ausschank von Alkohol. Ausgenommen sind die Außenfreisitzflächen der Gastronomie. Das Ansammlungsverbot betrifft Gruppen von mehr als zehn Personen. Die Regelungen gelten von 31. Dezember, 15 Uhr bis 1. Januar 2022, 9 Uhr.
Verstöße gegen das Alkoholverbot können nach der Corona-Verordnung des Landes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden
Auf welchen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet die Vorgaben gelten werden, wird aktuell zwischen Stadt und Polizei abgestimmt und nach Weihnachten bekanntgegeben. Dabei wird die Stadt auch eventuelle Änderungen der Corona-Verordnung auf Landesebene berücksichtigen.
Ein eigenes Feuerwerksverbot wird es in Freiburg dagegen nach jetzigem Stand nicht geben. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist wie im letzten Jahr bereits bundesweit untersagt. Die Erfahrungen aus dem letzten Jahr zeigen, dass in Freiburg darüber hinausgehende Maßnahmen nicht erforderlich sind. | | | | |
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