Geschwindigkeit wird aus Lärmschutzgründen auf 30 km/h von 22 bis 6 Uhr reduziert
Ab Dienstag, 9. Oktober, wird es auch in der Talstraße eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h geben. Aus Gründen des Lärmschutzes setzt das Garten- und Tiefbauamt (GuT) die Reduzierung um. Bereits in der Kronenstraße, einem Teilbereich der Eschholzstraße sowie der B 31 können Autofahrer von 22 bis 6 Uhr höchstens 30 km/h fahren.
Grundlage für dieses nächtliche Tempolimit ist eine schalltechnische Untersuchung; sie ergab, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Talstraße in den Nachtstunden einem Lärmpegel ausgesetzt sind, der über dem Grenzwert von 60 dB(A) bzw. 62 dB(A) liegt.
Durch die künftige Geschwindigkeit von 30 km/h kann eine Lärmminderung von 3 dB(A) erreicht werden, was sich positiv auf die Nachtruhe und den Gesundheitsschutz der Bewohner auswirken wird. Da die Ampeln in der Talstraße nachts sowieso außer Betrieb sind, ist ein stetiger Verkehrsfluss gewährleistet.
Möglicher Ausweichverkehr über die Talstraße, um die bereits seit zwei Jahren mit einem nächtlichen Tempolimit belegte B 31 zu umfahren, werden dadurch wirkungsvoll verhindert. Das Regierungspräsidium Freiburg hat dem nächtlichen Tempolimit zunächst als Probelauf bis August 2014 zugestimmt.
Die Einbeziehung der Talstraße in die Tempo-30-ZonenRegelung wird aber mittelfristig angestrebt. Allerdings muss dann die Talstraße umgebaut werden, damit sie den Standard einer Wohnstraße erfüllt. Die Umsetzung dieser Idee hängt aber von der Bereitstellung entsprechender Mittel im städtischen Haushalt ab.
Ob weitere Freiburger Straßen ebenfalls in die nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen einbezogen werden, wird sich im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zeigen. Dabei werden alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung ab rund 4000 Autos täglich auf die Überschreitung bestimmter Lärmwerte in der Umgebung untersucht. |