Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) nimmt am Montag, 24. November, gemeinsam mit dem Umweltschutzamt am Hinterwalddobel (Stadtteil Littenweiler) eine Gewässerschau vor. Die Begehung startet beim Wanderparkplatz am südlichen Ende der Sonnenbergstraße. Dann geht es in Fließrichtung rund einen Kilometer parallel zur bis zur Littenweilerstraße. Ab hier läuft das Gewässer unterirdisch in einem Rohr.
Bei einer Gewässerschau wird das Gewässer begutachtet. Dabei werden auch die Ufer und das für Hochwasserschutz und ökologische Funktion notwendige Umfeld miteinbezogen. So fallen Probleme und Gefahren auf, die dann beseitigt werden können. Das können zum Beispiel Ablagerungen wie Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Außerdem soll die Gewässerschau Hochwasserrisiken verringern. Für die Begehung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Als Träger der Unterhaltungslast ist die Stadtverwaltung Freiburg dazu berechtigt.
Wer für ein Grundstück an einem Gewässer verantwortlich ist, muss einiges beachten. So muss innerorts ein Gewässerrandstreifen von fünf Metern und außerorts von zehn Metern eingehalten werden. Dort ist die Nutzung eingeschränkt und Hütten, Treppen, Komposthaufen oder Abgrabungen sind gem. §38 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und §29 des Wassergesetzes (WG) nicht erlaubt. Das Faltblatt „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“ bietet Ratschläge für einen nachhaltigen Umgang mit Gewässern am eigenen Grundstück. Außerdem erfahren die Leserinnen und Leser, wie sie einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten können. Das Faltblatt gibt es entweder beim GuT oder direkt bei der WBW Fortbildungsgesellschaft online zum Download |