Als Zeichen der Vielfalt: Rathaus hisst Regenbogenflagge
Das Selbstbestimmungsgesetz ist am 1. November in Kraft getreten. Wer seinen Geschlechtseintrag ändern möchte, kann das ab heute, Montag, 4. November, tun. Anders als beim bisherigen „Transsexuellengesetz“ reicht jetzt eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt, um die Geschlechtsangabe im Geburten- und Eheregister sowie den eigenen Vornamen zu ändern. Für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen ist das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ein Meilenstein. Um diesen zu würdigen, hisst die Stadt am heutigen Tag die Regenbogenflagge am Rathaus.
Die Erklärung muss drei Monate im Voraus angemeldet werden. Das ist seit dem 1. August möglich. Die neuen Vornamen müssen der neuen Geschlechtsangabe entsprechen. Vor Ablauf eines Jahres nach Abgabe der Erklärung können der Geschlechtseintrag und die Vornamen nicht mehr geändert werden.
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