Allgemeinverfügung: Auflagen für unangemeldete Versammlung auf dem Stühlinger Kirchplatz am Freitag, 20. September
Die Stadt hat für die unangemeldete Versammlung „Nachttanzdemo“ im Stadtteil Stühlinger am Freitag, 20. September, per Allgemeinverfügung Auflagen erlassen. Da die Veranstalter die Demonstration nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldet haben, waren Kooperationsgespräche, wie sie üblicherweise zwischen den Behörden und Anmeldern einer Demonstration stattfinden, nicht möglich.
Nach Einschätzung von Stadt und Polizei ist aufgrund der Erfahrungen mit bereits stattgefundenen Nachttanzdemos und des aktuellen Aufrufs mit gezielten Ruhestörungen bis in die Nachtstunden hinein zu rechnen. Auch ist davon auszugehen, dass – zum Transport von Lautsprechern – Kraftfahrzeuge eingesetzt werden. Um Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu verhindern, hat die Stadt per Allgemeinverfügung Auflagen erlassen.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes insbesondere für die anliegende Wohnbevölkerung gelten Höchstwerte für die Lautstärke mitgeführter Lautsprecher und Musikboxen. Hierbei ist differenziert nach möglichen Standorten und Aufzugsstrecken. Außerdem dürfen Kraftfahrzeuge nur unter Beachtung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen mitgeführt werden.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg steht auf der städtischen Website unter www.freiburg.de/bekanntmachungen |