An Wochenenden und Feiertagen 10 Euro, unter der Woche 5 Euro: Das Parken am Opfinger See ist von Montag, 22. Juli, an kostenpflichtig
Jahrestickets und ermäßigte Jahresparkkarten im Vorverkauf am Forstamt und in der Ortsverwaltung Opfingen
Im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat die Bewirtschaftung des Parkraums am Opfinger See beschlossen, das Forstamt führt sie jetzt ein: Von Montag, 22. Juli, an müssen Seebesucherinnen und -besucher, die mit dem Pkw anreisen, einen Kurzzeit-, einen Tages- oder einen Jahrestarif bezahlen, um ihr Fahrzeug abzustellen.
Die neu eingeführte Lösung für die Parkraumbewirtschaftung funktioniert ohne Schranken und Tickets. Stattdessen berechnet sie die Parkdauer automatisch mittels datenschutzkonformer Kennzeichenerkennung an Ein- und Ausfahrt. Dafür sind an der Zufahrt zu den Parkflächen Kennzeichen-Scanner installiert.
Bis zum 30. September beträgt die Parkgebühr an Wochenenden und Feiertagen 10 Euro, unter der Woche 5 Euro täglich. Außerhalb der Saison, vom 1. Oktober bis 30. April, beträgt sie jeweils die Hälfte. Für den kurzen Seebesuch mit dem Pkw gibt es einen 90-Minuten-Tarif für 2,50 Euro. Wenn zwischen der Ein- und der Ausfahrt weniger als 15 Minuten liegen, fällt keine Parkgebühr an.
Für die Bezahlung stehen drei Kassenautomaten bereit. Sie befinden sich am Parkplatz, am Kiosk und bei der Opfinger Hütte. Der Tagestarif ist dort direkt bei der Ankunft zu entrichten. Der Kurzzeittarif (bis zu 90 Minuten) ist kurz vor Abfahrt an den Automaten zu lösen. Die Bezahlung erfolgt unter Eingabe des Kfz-Kennzeichens. Alternativ steht die Easypark-App zur Verfügung.
Für Vielparkende lohnt sich der Jahrestarif zum Preis von 100 Euro; er gilt ab dem Datum des Erwerbs für 365 Tage. Für Inhaber der Freiburger FamilienCard, des Freiburg-Passes und der Ehrenamtskarte gibt es den ermäßigten Jahrestarif von 60 Euro. Reguläre und ermäßigte Jahresparktarife werden seit dem 1. Juli zu den Öffnungszeiten an zwei Ausgabestellen angeboten: im Forstamt (Wonnhaldestr. 8) und in der Ortsverwaltung Opfingen (Dürleberg 2).
Der Erwerb der Jahresparktarife zum regulären Preis ist ab Montag, 22. Juli, auch an den Parkautomaten am Opfinger See möglich. Wie der Tages- ist auch der Jahrestarif direkt bei Ankunft auf dem Parplatz zu lösen. Um Aufbruchsversuchen vorzubeugen, ist die Zahlung am Parkautomaten nur mit Karte möglich. Wer die Zahlung des jeweiligen Parktarifes vor der Ausfahrt aus dem Parkplatz vergisst, kann unter parken.mh-parkservice.de innerhalb von 24 Stunden seinen Aufenthalt nachträglich online bezahlen. Wird dies versäumt, so fällt ein erhöhtes Nutzungsentgelt von 54 Euro an.
Der Opfinger See ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Die große Besucherzahl bringt aber auch Probleme mit sich: Müll wird abgelagert, wilde Feuerstellen entstehen, Rettungswege werden blockiert, an manchen Tagen herrscht Verkehrs- und Parkchaos. Zugleich verursachen die Unterhaltung und Pflege der Flächen für die Stadt hohe Kosten. Die Einnahmen aus den Parkgebühren dienen nun der Finanzierung der Kommunikation vor Ort, der Beseitigung von Müll, der Pflege der Grünflächen, dem Unterhalt der Erholungseinrichtungen und der Biotopschutzzone.
Der Seebereich, die Liegewiesen und der umgebende Wald sind weiterhin wie gewohnt zu Fuß, mit dem Rad und dem ÖPNV zugänglich, so dass einem kostenfreien Seebesuch auch künftig nichts im Wege steht.
Schrankenloses Parken: So funktioniert´s
Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeuges mithilfe eines Scanners gelesen, der auch automatisch die Parkdauer ermittelt. Die Kassenautomaten lassen sich schnell und einfach bedienen und bieten umfangreiche Zahlungsmöglichkeiten mit Karte sowie per Smartphone über Apple- und Google-Pay (NFC). Alternativ kann über die Parking-App Easypark oder eine Banking-App bezahlt werden.
Eine Aufnahme des Kennzeichens und eine Textdatei mit Zeit- und Datumstempel zur Ermittlung der Parkdauer werden festgehalten. Es findet ausdrücklich keine Videoaufzeichnung statt und es wird kein öffentlicher Grund erfasst. Das Lesen des Kennzeichens erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung.
Bei der Einfahrt wird nur das Kennzeichen erfasst. Es ist nicht erkennbar, wer das Fahrzeug führt. Nur im Falle eines Parkverstoßes werden ausschließlich über die Betreiber des Parkplatzes mittels einer Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt die Halterdaten des Fahrzeuges ermittelt. Liegt kein Parkverstoß vor, werden die erfassten Daten über Ein- und Ausfahrt automatisch gelöscht. |