Prolixletter
Donnerstag, 21. November 2024
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Glückspiel
Zum Glück nicht besteuert – aber es gibt Ausnahmen

Glückspilze dürfen sich doppelt freuen, denn von den Gewinnen im Lotto, am Casinotisch oder aus Sportwetten muss meist nichts an den Fiskus abgeben werden. Doch Vorsicht: Wer beruflich zockt oder Geldpreise in TV-Shows einheimst, muss damit rechnen, dass das Finanzamt die Gewinne als steuerpflichtiges Einkommen einstuft.

Ob man gewinnt oder verliert, entscheidet hauptsächlich der Zufall und nicht etwa Können oder strategische Fähigkeit der Spielenden. Ohne eine Gegenleistung für den Gewinn kann Glückspiel keiner der sieben regulären Einkunftsarten zugeordnet werden. Glückspielgewinne sind daher in Deutschland steuerfrei.

Wer allerdings regelmäßig spielt und dabei Geld verdient, rückt in den Fokus des Finanzamtes. Besonders bei Pokerprofis schaut die Behörde oft genauer hin. Beim Poker kommt es eben nicht nur auf Kartenglück an, sondern auch auf Erfahrung, Können und Strategie.

Ebenso kann die monatelange Teilnahme an TV-Shows á la „Big Brother“ als Gegenleistung für das Preisgeld gewertet werden. Der glückliche Sieger muss schließlich seinen Millionen-Gewinn versteuern. Aber auch sogenannte Helferformate wie „Zuhause im Glück“ mutieren zur Steuerfalle, wenn die kostenlosen Renovierungsarbeiten durch Profis als geldwerter Vorteil eingestuft werden. Teilnehmende müssen dann unter Umständen mit einer fetten Steuernachzahlung rechnen.

Was beim Glückspiel steuerlich zu beachten ist, findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/besteuerung-gluecksspiel.
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Eintrag vom: 15.12.2023  




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