Sechs Shishabars hat das Amt für öffentliche Ordnung (AföO) gemeinsam mit dem Umweltschutzamt und dem Zoll Ende November kontrolliert. Schwerpunkt der Kontrollen waren Vorgaben zum Gesundheitsschutz und zur Tabaksteuer.
Gibt es keine geeigneten Schutzmaßnahmen, besteht in Shishabars unter Umständen die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung. Die Kontrolleure nahmen deshalb die Anzahl der Feuerlöscher ins Visier, vor allem aber die vorgeschriebene Be- und Entlüftungsanlage, Kohlenmonoxid-Warnmelder und den Rauchabzug im Anzündbereich. Verstöße gab es überall, meist entsprach die Anzahl funktionsfähiger Warnmelder und Feuerlöscher nicht den Vorgaben. Die Betreiberinnen und Betreiber müssen nun mit Bußgeldverfahren rechnen sowie die Mängel beseitigen. Das AföO wird entsprechende Nachkontrollen vornehmen.
Der Zoll interessierte sich bei den Kontrollen für den Tabak, der in den Bars verwendet oder verkauft wird. Offener Tabak ist nicht erlaubt, die Versteuerung wäre nicht nachvollziehbar. Deshalb darf er nur in geschlossenen Packungen bis 25 g verkauft werden, was jedoch nicht überall der Fall war. 1600 Gramm wurden beschlagnahmt und werden nun erneut versteuert |