Aufenthaltserlaubnis verlängert sich automatisch
Rund 2.800 Geflüchtete aus der Ukraine leben momentan in Freiburg. Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert sich nun automatisch bis zum 4. März 2025. Bisher waren die Aufenthaltstitel für Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg geflüchtet sind, bis März 2024 befristet.
Bereits im Oktober hat der Europäische Rat den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis ins Jahr 2025 verlängert, der Bundesrat zog im November nach. Alle Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten nun automatisch bis 4. März 2025. Sie müssen dafür nicht extra verlängert werden. Weil Ukrainer und Ukrainerinnen hierfür keinen Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen müssen, werden nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Behörden entlastet. Neu ausgestellte Aufenthaltstitel sind direkt bis zum 4. März 2025 gültig.
Entsprechende Informationen auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch gibt es unter www.freiburg.de/auslaenderbehoerde
Hintergrund dieser Gesetzgebung ist die sogenannte Massenzustromrichtlinie der Europäischen Union von 2001. Die EU hat die Richtlinie wegen des Ukrainekriegs 2022 erstmals aktiviert und regelt seither so die Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine. |