Prolixletter
Donnerstag, 21. November 2024
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Neue Regelung für Bewohnerparkgebühren in Freiburg
Stadt reagiert mit neuer Rechtsverordnung auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Juni
Ab dem 1. Dezember gilt eine Einheitsgebühr von 200 Euro pro Jahr
Bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise gelten weiterhin

Am Freitag, 1. Dezember, tritt in Freiburg eine neue Rechtsverordnung zum Bewohnerparken in Kraft. Künftig gilt eine einheitliche Jahresgebühr von 200 Euro. Diese Verordnung löst die zuletzt geltende Regelung (30 Euro pro Jahr) ab.

Oberbürgermeister Martin Horn betont: „Uns war es wichtig, dass die neue Regelung unbürokratisch, rechtskonform und fair ist. Außerdem musste sie zeitnah umzusetzen sein. Weil eine Sozialstaffelung in der Verordnung rechtlich nicht zulässig ist, haben wir die Gebühr deutlich niedriger angesetzt als die ursprünglich beschlossenen 360 Euro im Mittel pro Jahr. Mit der neuen Lösung haben wir wesentlich geringeren Aufwand. Hier werden Ressourcen frei, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Wir können uns noch mehr auf andere Dienstleistungen konzentrieren – etwa Anträge zügiger bearbeiten sowie uns verstärkt um die noch ausstehenden Erstattungsanträge aus der alten Regelung kümmern.“

Die Gebührensatzung für das Bewohnerparken galt nach dem Beschluss im Gemeinderat seit April 2022. In erster Instanz hatte der VGH Baden-Württemberg sie im Juli 2022 für rechtmäßig erachtet.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte in seinem Urteil vom 13. Juni dieses Jahres jedoch die Rechtsgrundlage des Landes für die neue städtische Gebührensatzung für unwirksam. Die Stadt Freiburg hatte damals die Vorgabe des Landes umgesetzt, die zwingend einen Satzungserlass der Anwohnerparkgebühren-Regelung vorsah, es hätte laut Gericht aber eine Rechtsverordnung sein müssen.

Außerdem seien Ermäßigungen aus sozialen Gründen, die die Satzung vorsah, ebenso unzulässig, weil diese ausdrücklich vom Bund hätten zugelassen werden müssen. Darüber hinaus hat das Gericht die Höhe der Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge angemahnt.

Seit Anfang September liegt nun die Urteilsbegründung aus Leipzig vor. Sie bildet die Grundlage für die Neuregelung der Bewohnerparkgebühren in Freiburg. Die neue Einheitsgebühr von 200 Euro liegt in jenem Rahmen, den das Gericht als vertretbar und rechtmäßig anerkannt hat. Für den Erlass einer Rechtsverordnung ist laut Kommunalrecht der Oberbürgermeister zuständig.

Anhaltspunkte für die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Zuschussmodells, in dem die Kommune eine soziale Ermäßigung einführt (z.B. Karlsruher Modell), lassen sich der Entscheidung nicht entnehmen. Der Bundestag hat Mitte Oktober die Aufnahme von sozialen Kriterien ins Straßenverkehrsgesetz abgelehnt.

„Ein kommunales Zuschussmodell für Leistungsempfänger oder Inhaber des Freiburg-Passes haben wir im Blick. Wir erwarten, dass sich das Land hierzu positioniert, bis dahin stellen wird das Thema aber zurück“, betont Finanzbürgermeister Stefan Breiter.

Alle, die in den vergangenen Wochen einen Bewohnerparkausweis für 30 Euro und die Dauer von 12 Monaten erhalten haben, können ihn bis zum Ablauf der Frist verwenden. Erst danach gilt die neue Gebührenhöhe. Anträge für neue Bewohnerparkausweise können ab dem 1. Dezember und grundsätzlich einen Monat, bevor der bestehende Ausweis abläuft, beim Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement gestellt werden – künftig digital über ein Online-Formular.

Die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen nach dem gestaffelten Gebührenmodell wurde nach der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichtes am 13. Juni umgehend eingestellt. Seit dem 15. Juni konnten Bewohnerparkausweise für eine einheitliche Gebühr von 30 Euro pro Jahr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beantragt werden. Dabei handelt es sich um die vormalige maximale Gebührenhöhe, die von der Stadt bereits vor Erlass der Parkgebührenverordnung des Landes erhoben wurde.
 
Eintrag vom: 23.11.2023  




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