Stadt untersagt die nicht angezeigte Aktion per Allgemeinverfügung
In den sozialen Medien wird für Samstag, 15. Juli, ab 20 Uhr zu einer Aktion auf dem Lederleplatz mit dem Titel „cornern am Lederleplatz“ aufgerufen. Die Aktion ist nicht bei der Stadtverwaltung angezeigt.
Der Aufruf lautet: „Hallo liebe Nachtaktive, Damit die Dynamik um Subkultur und Freiräume in Freiburg nicht wieder untergeht rufen wir zum gemeinsamen Massencornern auf. Wir treffen uns Samstag den 15.07. um 20:00 am Lederleplatz […] Auf ein gemeinsames anecken! Bier, Schnaps, Lederleplatz! Und Limmo! Oöhhh“
Bereits am Freitagabend, 9. Juni, fand bis in die Morgenstunden des Samstags, 10. Juni, eine Aktion auf dem Lederleplatz statt, zu der mit demselben Titel aufgerufen wurde. In deren Folge kam es durch die Menschenansammlung von über hundert Personen insbesondere zu erheblichen Lärmbelästigungen und sonstigen Ordnungsstörungen.
Zur Vermeidung entsprechender Ordnungsstörungen untersagt die Stadt Freiburg per Allgemeinverfügung die Aktion sowie mögliche Ersatzaktionen auf dem Lederleplatz von 15. Juli, 20 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag. |