Keine Vorfahrt, sondern Vorsicht: Bei roter Ampel, aber grünem Pfeil ist Abbiegen für Radfahrende erlaubt
Das Garten- und Tiefbauamt testet die neue Grünpfeilregelung für Radfahrende an zwei weiteren Kreuzungen und montiert die Verkehrszeichen in den Osterferien. Das betrifft die Kreuzung Stefan-Meier-Straße/Tennenbacher Straße aus allen vier Richtungen und die Kreuzung Zähringer Straße/Bernlappstraße beim Rechtsabbiegen in die Bernlappstraße.
Dort ist es künftig allen, die mit dem Rad unterwegs sind, erlaubt, auch bei roter Ampel mit Vorsicht rechts abzubiegen. Dabei ist besondere Rücksicht auf querende Fußgänger und Fußgängerinnen zu nehmen. Radfahrende haben durch die Grünpfeilregelung keine Vorfahrt und dürfen andere weder behindern noch gefährden. Der Grünpfeil wird deshalb nur dort angebracht, wo die Sicht auf die querenden Fußgängerinnen und Fußgänger gut ist.
An der Ferdinand-Weiß-Straße beim Rechtsabbiegen in die Eschholzstraße (FR2), an der Lehener Straße jeweils beim Rechtsabbiegen in die Eschholzstraße (FR2), an der Lehener Straße beim Rechtsabbiegen in die Fehrenbachallee und in der Fehrenbachallee beim Rechtsabbiegen in die Lehener Straße gilt die Regelung bereits seit einem Jahr. |