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Dienstag, 30. April 2024
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Rechtswidrige GebĂŒhren
Die meisten Bausparkassen ignorieren BGH-Urteil

10 von 17 Bausparkassen erstatten ihren Kunden nicht die Jahresentgelte. Das ist das Ergebnis einer Finanztest-Abfrage bei allen Bausparkassen. Solche GebĂŒhren hat der Bundesgerichtshof fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt.

Die pro Monat oder Jahr fĂ€lligen GebĂŒhren kassierten alle Kassen zumindest zeitweise, meist 12, 24 oder 36 Euro pro Jahr. Über die Laufzeit eines Vertrages können so hunderte Euro unrechtmĂ€ĂŸige GebĂŒhren entstanden sein.

Doch 10 der 17 angefragten Bausparkassen kassieren weiter fĂŒr laufende BausparvertrĂ€ge und erstatten zumindest einen Teil der GebĂŒhren nicht. Bei Riester-VertrĂ€gen macht gar kein Unternehmen Zusagen. Die Unternehmen argumentieren, dass das Urteil nur fĂŒr die BHW-GebĂŒhren gelte, die in Karlsruhe Thema waren. VerbraucherschĂŒtzer meinen, dass das Urteil auf andere Kassen ĂŒbertragbar sei.

Finanztest rÀt, die Bausparkasse zunÀchst schriftlich aufzufordern, Entgelte zu erstatten. Denn ohne Aufforderung erstattet keine einzige Kasse, mit Aufforderung immerhin drei vollstÀndig und mehrere teilweise. Entsprechende Musterbriefe finden sich unter www.test.de/bauspargebuehren.

Wenn sich eine Bausparkasse weigert, sollten sich Kunden bei der zustĂ€ndigen Schlichtungsstelle beschweren. Das stoppt auch die VerjĂ€hrung. Auch hierfĂŒr bietet die Stiftung Warentest auf test.de Mustertexte und Tipps.

Welche Bausparkassen zahlen und welche nicht, ist auch in der MĂ€rz-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen.
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Eintrag vom: 15.02.2023  




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