vzbv-Klage gegen die BurdaForward GmbH weitgehend erfolgreich
- Unternehmen wollte auch für zahlreiche Drittanbieter die Einwilligung zur Datennutzung und zum Tracking des Nutzerverhaltens einholen.
- Landgericht München: Cookie-Banner erfüllte nicht die gesetzlichen Anforderungen für eine wirksame Einwilligung.
- Strittiges Banner wird bis heute auf vielen Webseiten eingesetzt.
Das Landgericht München I hat der BurdaForward GmbH untersagt, ohne wirksame Einwilligung der Verbraucher:innen Tracking-Cookies zur Auswertung des Nutzerverhaltens für Werbe- und Analysezwecke einzusetzen. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilweise statt.
Die zum Burda Medienkonzern gehörende BurdaForward GmbH betreibt unter anderem die Seite focus.de, das nach eigenen Angaben größte Nachrichtenportal Deutschlands. Nach Aufrufen der Seite öffnete sich ein sogenanntes Cookie-Banner, mit dem sich das Unternehmen die Einwilligung zur Speicherung von Cookies und zur Auswertung von auf den Endgeräten der Nutzer gespeicherten Daten für Werbe- und Analysezwecke einholen wollten. |