vzbv klagt beim LG Köln erfolgreich gegen die Deutsche Post AG
Mobile Briefmarke der Post verfällt schon 14 Tage nach dem Kauf – ohne Erstattung des Kaufpreises.
vzbv klagt nach Hinweis aus dem Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen.
LG Köln: Kurze Gültigkeitsdauer benachteiligt Verbraucher:innen unangemessen und ist unzulässig.
Die Deutsche Post darf die Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht auf 14 Tage nach Kauf befristen. Eine entsprechende Klausel in den AGB des Unternehmens ist unwirksam. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Der vzbv hatte kritisiert, dass Kund:innen durch das kurze Verfalldatum der mobilen Briefmarke unangemessen benachteiligt werden.
„Nach Ablauf von 14 Tagen behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des vzbv. „Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist rechtswidrig.“ |