Verwaltungsgerichtshof weist Widerspruch einer Initiative ab und gibt der Stadt Freiburg im Verfahren zum Taubenkopf Recht
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-WĂŒrttemberg hat in Sachen WindrĂ€der auf dem Taubenkopf in Freiburg-Kappel eine wichtige Etappen-Entscheidung getroffen.
Im Beschluss vom 20.10.2022 wird der Eilantrag der Landschafts- und Naturschutzinitiative Schwarzwald (LANA) zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage abgelehnt. Inhaltlich erkennt der VGH insbesondere gegen artenschutzrechtliche Vorgaben keine VerstöĂe. AuĂerdem sei die BeeintrĂ€chtigung des Landschaftsbilds gerechtfertigt. Damit hat die Stadt Freiburg, die den Bau zweier WindrĂ€der auf dem Taubenkopf politisch befĂŒrwortet und rechtlich genehmigt hat, einen Etappensieg errungen â und der Antragsteller könnte jederzeit mit den Bauarbeiten beginnen.
Ein endgĂŒltiges Urteil steht noch aus. Entscheidungen im vorlĂ€ufigen Rechtsschutz (wie in diesem Fall) besitzen aber eine erhebliche PrĂ€judizwirkung, weil der VGH auf Basis der ihm vorliegenden Informationen davon ausgeht, dass er voraussichtlich auch in der Hauptsache die Genehmigung fĂŒr rechtmĂ€Ăig halten wird.
Freiburg setzt in Sachen Energiewende auf Erneuerbare Energie und hier besonders auch die Windkraft. Aktuell laufen auf dem Rosskopf vier Windkraft-Anlagen Enercon E-66/18.70 mit jeweils 1,8 Megawatt (MW) Nennleistung und 98 Meter Nabenhöhe; eine der vier Anlagen liegt auf Gundelfinger Gemarkung.
Auf der HolzschlĂ€germatte laufen ebenfalls zwei WindrĂ€der Enercon E-66/18.70. Auch sie haben jeweils 1,8 MW Nennleistung und 98 m Nabenhöhe. Im August 2022 wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung fĂŒr eine Anlage des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit 138 m Nabenhöhe (Gesamthöhe 229 m) und 4,2 MW Leistung erteilt. Die neue Anlage soll die beiden bestehenden ersetzen.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung fĂŒr den Taubenkopf in Freiburg-Kappel wurde am 7. Dezember 2021 erteilt. Sie gilt fĂŒr die Errichtung und den Betrieb von 2 Anlagen Enercon E-160 EP5 E2 mit jeweils 5,5 MW Leistung und 166 m Nabenhöhe (Gesamthöhe 246 m). Voraussichtlich werden beide Anlagen zusammen jĂ€hrliche 20 Mio Kilowattstunden (kwh) leisten. Der Stromverbrauch fĂŒr einen 4-Personen-Haushalt liegt zwischen 2.500 und 5.000 kWh pro Jahr. Die WindrĂ€der auf dem Taubenkopf wĂŒrden also den Stromverbrauch von 4000 bis 8000 vierköpfigen Familien oder WGs decken.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist liegen dem RegierungsprĂ€sidium Freiburg, das in der Hauptsache entscheiden muss, zwei WidersprĂŒche von betroffenen Anwohnern und drei WidersprĂŒche von UmweltverbĂ€nden vor. Ăber diese wird das RegierungsprĂ€sidium noch entscheiden. Einer der VerbĂ€nde, die Landschafts- und Naturschutzinitiative Schwarzwald, hatte zudem einen Eilantrag beim VGH zur Wiederherstellung der aufschiebenden Bedingung nach § 80 VwGO gestellt. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt. |