Mehrfach wurden Spirituosen an Jugendliche verkauft
Die festgestellten Verstöße werden mit Bußgeld geahndet
Am Donnerstag, 20. Oktober, hat das Amt für öffentliche Ordnung erneut kontrolliert, ob in Freiburg die Vorgaben zum Jugendschutz eingehalten werden. Im Fokus standen zehn Supermärkte.
Zwei 17-jährige städtische Auszubildende hatten sich dazu bereit erklärt, als Testpersonen die Kontrollaktion zu ermöglichen. Wie es die Empfehlungen des Sozialministeriums vorsieht, hatten die Eltern der Jugendlichen der Aktion zugestimmt. Die Teilnahme war freiwillig, eine Begleitperson des Amts für öffentliche Ordnung war jederzeit in ihrer Nähe.
In vier der zehn kontrollierten Betriebe wurde ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Die Jugendlichen sollten jeweils versuchen, eine Flasche Wodka zu kaufen.
In zwei Geschäften hat das Verkaufspersonal den Alkohol ohne nachzufragen verkauft; die Mitarbeiterinnen gaben später an, die Jugendlichen als volljährig angesehen zu haben. In zwei Betrieben haben die Kassiererinnen zwar den Ausweis sehen wollen, haben sich aber offenbar im Alter verrechnet und die Flasche trotz des zu geringen Alters verkauft.
Die Verstöße haben für das Verkaufspersonal außer einem direkt vor Ort geführten Sensibilisierungsgespräch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge. Der Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg sieht für diese Verstöße im Regelfall eine Geldbuße von 300 Euro vor. |