Seit 1. Januar besteht Registrierungspflicht für Ferienwohnungen
Das Baurechtsamt wird Freiburger Ferienwohnungen überprüfen. In den kommenden Wochen werden die Betreiberinnen und Betreiber von registrierten Ferienwohnungen in Freiburg kontaktiert und darum gebeten, weitere Informationen zu ihren Ferienwohnungen mitzuteilen.
Gefragt wird zum Beispiel nach dem Beginn und dem Umfang der Ferienwohnungsnutzung, der Auslastung und den angebotenen Leistungen. Damit will das Baurechtsamt überprüfen, ob durch die Ferienwohnungen Wohnraum verbotenerweise zweckentfremdet wird.
Hintergrund der Überprüfung ist das Zweckentfremdungsverbot der Stadt Freiburg. Seit dem 1. Februar 2014 gilt in Freiburg die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Ziel ist der Schutz und Erhalt des vorhandenen Wohnraums, dem gerade in der aktuellen Situation mit Baukostensteigerungen und Materialknappheit eine besondere Bedeutung zukommt. Eine verbotene Zweckentfremdung liegt unter anderem vor, wenn Wohnraum nicht nur vorübergehend gewerblich genutzt wird, zum Beispiel als Ferienwohnung.
Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Freiburg zusätzlich eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen. Das bedeutet, dass Ferienwohnungen nur noch angeboten und vermietet werden dürfen, wenn sie registriert sind und die Registrierungsnummer in der Annonce angegeben wird.
Registriert werden muss sämtlicher Wohnraum, der für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird, unabhängig davon, ob hierfür eine Zweckentfremdungsgenehmigung erforderlich ist oder nicht. Das sind zum Beispiel Pensionen, Gästezimmer und Monteurzimmer. Zur Vereinfachung werden sie unter dem Begriff „Ferienwohnung“ zusammengefasst.
Die großen Betreiberplattformen wurden bereits durch die Stadt über die Registrierungspflicht informiert und gebeten, ihre Kunden ausdrücklich auf die Registrierungspflicht hinzuweisen. Durch die Mitwirkung der Betreiberplattformen konnte schon viele Ferienwohnungen registriert werden.
Ferienwohnungen, die ohne Registrierungsnummer angeboten werden, können gesperrt, gelöscht oder mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Registrierung ist kostenlos und kann online unter www.freiburg.de/ferienwohnung innerhalb weniger Minuten durchgeführt werden.
Auf der Internetseite www.freiburg.de/ferienwohnung sind außerdem weitere Informationen zur Registrierungspflicht erhältlich. Weitere Informationen zum Zweckentfremdungsverbot sind unter www.freiburg.de/zweckentfremdung verfügbar. |