Private Psychotherapie kann auch gesetzlich Versicherten erstattet werden
Um der Therapieplatznot zu trotzen, empfiehlt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest gesetzlich Versicherten die Nutzung der psychotherapeutischen Sprechstunde. In vielen Fällen können sie auch für private Psychotherapie eine Kostenerstattung beanspruchen.
Praxen, die gesetzlich abrechnen dürfen, müssen eine psychotherapeutische Sprechstunde anbieten, in der Betroffene kurzfristig Hilfe erhalten. In drei bis sechs Sitzungen erhalten sie eine erste, zeitnahe Beurteilung, ob und welche weiterführende Hilfe sie benötigen. Damit hat sich die Wartezeit bis zu einem Erstgespräch für gesetzlich Versicherte von zwölfeinhalb auf knapp sechs Wochen verkürzt. Für manche Patienten genügen schon die wenigen Sprechstunden, für andere kann der Kontakt zu speziellen Anlaufstellen hergestellt oder direkt die ärztliche Empfehlung für eine umfassende Psychotherapie gegeben werden.
Sehr oft haben Praxen, die gesetzlich abrechnen, keine Kapazitäten, um im Anschluss an die Sprechstunde selbst eine Psychotherapie anzubieten. Für den Fall, dass auch in der Region keine gesetzliche Praxis zeitnah einen Therapieplatz anbieten kann, empfiehlt die Stiftung Warentest von dem Recht auf Kostenerstattung für private Psychotherapie Gebrauch zu machen. Die Ablehnung solcher Anträge, oft mit falschen Begründungen, kommt laut einer Erhebung des Verbandes der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) allerdings häufig vor. Daher empfiehlt die Stiftung: die gesetzliche Kasse nach Kriterien für eine Kostenerstattung im Vorhinein zu fragen, Anfragen bei privaten Praxen genau zu dokumentieren und bei Ablehnung des Antrags Widerspruch einzulegen.
Der ausführliche Bericht findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest sowie online unter www.test.de/psychotherapie-hilfe-erhalten.  |