Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Freiburger Übernachtungssteuer
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Freiburger Übernachtungssteuer. Das oberste Gericht informierte heute die Stadt über die Entscheidung.
Finanzbürgermeister Stefan Breiter dazu: „Das Bundesverfassungsgericht bestätigt den von Freiburg eingeschlagenen Weg und gibt uns und anderen Städten endlich Rechtssicherheit. Mit der Übernachtungssteuer haben wir rechtliches Neuland betreten, aber wir waren immer davon überzeugt, einen politisch und rechtlich tragfähigen Vorschlag vorgelegt zu haben, den unser Gemeinderat auch mittragen konnte“. Bürgermeister Breiter dankte der Stadtkämmerei und dem Rechtsamt für die genaue und gute rechtliche Vorbereitung. Rechtsamtsleiter Matthias Müller freut sich, dass das Bundesverfassungsgericht als oberste Instanz das rechtliche Vorgehen in Freiburg als richtig anerkannt hat und die gerichtlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom Juni 2015 sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2016 bestätigt hat.
Die kommunale Steuer für private Übernachtungen in Beherbungsbetrieben war mit großer politischer Mehrheit vom Gemeinderat im Oktober 2013 eingeführt worden. Nach einer Klage hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Satzung zur Übernachtungssteuer im Juni 2015 für rechtmäßig erklärt und die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung der Revision hat der Hotelbetrieb Beschwerde eingelegt, die vom Bundesverwaltungsgericht im Januar 2016 zurückgewiesen wurde.
„Gemeinsam mit der Hotellerie und weiteren Akteurinnen und Akteuren haben wir sehr viele bedeutende Projekte und zahlreiche Sofortmaßnahmen für die Innenstadt auf den Weg gebracht und umgesetzt. Dass wir auch künftig gemeinsam mit den Leistungsträgerinnen und -trägern entsprechende Mittel aus der Übernachtungssteuer zur Umsetzung von Maßnahmen, die dem Tourismus, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen, zur Verfügung stehen, stellt eine große Erleichterung dar und freut uns sehr“, so Hanna Böhme, Geschäftsführerin der FWTM.
Die Übernachtungsteuer wird seit 2014 erhoben. Seitdem erzielte die Stadt Freiburg Einnahmen von insgesamt rund 19 Millionen Euro. Derzeit sind 351 Beherbergungsbetriebe erfasst - davon 14 Hostels oder Jugendherbergen, 222 Ferienwohnungen, 67 Hotels und 49 Privatzimmer. Die Anzahl der zur Übernachtungssteuer angemeldeten Beherbergungsbetriebe ist in den beiden vergangenen Jahren pandemiebedingt deutlich zurückgegangen. Mit einem Anstieg ist aber wieder zu rechnen.
Grundsätzlich gilt die Übernachtungsteuer für jeden, der in einem Beherbergungsbetrieb in Freiburg übernachtet. Ausgenommen sind allerdings Reisende, die beruflich unterwegs sind. Sie können dies anhand eines Formulars nachweisen, welches die Hotels vorliegen haben, und das auch im Internet in mehreren Sprachen herunterladbar ist: www.freiburg.de/steuer . Wer keine Angaben machen möchte, muss dies nicht tun.
Mit der Übernachtungssteuer erwirtschaftet die Stadt Freiburg Einnahmen für den Haushalt und kann diese gezielt für den Tourismus verwenden |