Besucherinnen und Besucher in städtischen Gebäuden werden gebeten ab 3. April freiwillig eine Maske zu tragen
Mitarbeitende tragen im Publikumsverkehr aus Arbeitsschutzgründen weiterhin Masken
Ab 3. April fallen eine Reihe der Corona-Schutzmaßnahmen in Baden-Württemberg weg. Dazu gehört auch - bis auf wenige Bereiche - die Maskenpflicht.
Die Stadtverwaltung bittet künftig Besucherinnen und Besucher, die Verwaltungsgebäude besuchen, freiwillig einen Mundnasenschutz oder eine FFFP2-Maske zu tragen. Die Mitarbeitenden werden im Publikumsverkehr weiterhin Masken tragen. Entsprechende Hinweisschilder an den Gebäuden weisen auf diese Empfehlung hin. |