Hundebesitzerinnen und -besitzer müssen ihre Hunde anmelden – Verspätete Anmeldung kann Geldbußen nach sich ziehen
Auch nach lang versäumter Anmeldung sieht die Stadt bis zum 30. April von einem Bußgeld ab
Nicht jeder Hund, der in Freiburg gehalten wird, ist auch angemeldet. Aber genau das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund fordert die Stadtverwaltung alle Hundebesitzerinnen und -besitzer auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Anmeldung nachzukommen.
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Freiburg sind alle über drei Monate alten Hunde bei der Stadtkämmerei anzumelden.
Die Anmeldung ist entweder schriftlich oder online möglich: Entweder schriftlich direkt bei der Stadtkämmerei, Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg oder online unter www.freiburg.de/hunde . Das Formular kann heruntergeladen und dann schriftlich an die Stadtkämmerei geschickt werden. Weitere Auskünfte zur Anmeldung des Vierbeiners sind telefonisch unter 201-5166 erhältlich. Entsprechende Kontrollen können durchgeführt werden, deshalb sollte die Hundesteuermarke stets mitgeführt werden.
Nach der Hundesteuersatzung kann die verspätete Anmeldung zur Hundesteuer mit einer Geldbuße geahndet werden. Für verspätete Hundesteueranmeldungen, die bis 30. April 2022 abgegeben werden, sieht die Stadt Freiburg von der Verhängung eines Bußgeldes ab. |