Prolixletter
Donnerstag, 21. November 2024
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Eilantrag des Veranstalters abgelehnt
Verwaltungsgericht Freiburg: Maskenpflicht muss bei der Demonstration gegen Corona-Politik am Samstag beachtet werden

Bei der Versammlung gegen die Corona-Politik am morgigen Samstag, 26. Februar, müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer medizinische Masken tragen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluss vom heutigen Freitag, 25. Februar einen Eilantrag des Veranstalters gegen die Auflage der Stadt Freiburg abgelehnt.

Mit Bescheid vom 24. Februar hatte die Stadt Freiburg wie auch bei vorangegangenen Versammlungen geregelt, dass bei der Demonstration medizinische Masken getragen werden müssen. Nur wer ein schriftliches ärztliches Attest vorweisen kann, ist berechtigt, ersatzweise ein Gesichtsvisier zu tragen.

Der Veranstalter sieht darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Die Stadt verweist darauf, dass – trotz aktueller Lockerungen in anderen Bereichen – nach wie vor überall dort im Freien medizinische Masken getragen werden müssen, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann (§ 3 der baden-württembergischen Corona-Verordnung). Davon sei bei einem Demonstrationszug mit 4500 angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern, der auch durch engere Straßen zieht, auszugehen. Die Ansteckungsgefahr könne durch das Tragen von medizinischen Masken reduziert werden.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg ist noch nicht rechtskräftig. Der Veranstalter kann gegen den Beschluss noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen.
 
Eintrag vom: 25.02.2022  




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