Eil-Anträge gegen Baumfällungen abgelehnt
Stadt kann ab Montag am Dietenbach die Bäume beseitigen
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat den Eil-Antrag der Umweltvereinigung Plan B e.V. (siehe BZ vom 7. Februar) abgelehnt. Die Stadt Freiburg kann nun die naturschutzrechtlich geschützten Bäume beseitigen und zwei Erddämme mit je einem Kilometer Länge in der Dietenbach-Niederung bauen.
Der VGH Mannheim hat im Eilverfahren nichts dagegen, wenn die Stadt Freiburg in einer eiszeitlichen Flutmulde einen Stadtteil mit 16.000 Menschen baut, obwohl diese Flutmulde bei einem extremem Hochwasser-Flutereignisse die Wassermassen aus den Schwarzwaldtälern ins Rheintal speichern und abführen soll. Das Gebiet bleibt auch künftig ein Hochwasser-Risikogebiet.
Die Klimaveränderungen, die wir heute beobachten, sind nicht das Ergebnis aktueller Emissionen: Sie sind ein Erbe der Vergangenheit. Über den Klimaschutz hinaus müssen wir uns daher auch mit dem Schutz vor den Folgen des Klimawandels beschäftigen. Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser und Hagel bedrohen in zunehmender Weise Hab und Gut, sowie die Gesundheit. Deshalb müssen heute präventive Maßnahmen mit Blick auf aktuelle und künftige Ereignisse ergriffen werden. Gerade nach den extremen Wetterereignissen, wie geschehen bei der Flutkatastrophe im Ahrtal, sollte uns verdeutlichen, daß wir die Klimafolgenanpassung ernst nehmen müssen, denn der Südwesten und die Schwarzwaldregionen werden in Zukunft besonders stark von diesen Ereignissen betroffen sein.
Was bisher wenig bekannt ist: Freiburg hat bundesweit nach Wuppertal die meisten Gebäude, die bei unwetterartigem Regen hoch gefährdet sind. Das ergibt sich aus einer Untersuchung zum Thema Starkregen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Deutsche Wetterdienst (DWD) im vergangenen Jahr herausgegeben haben, bei der die 50 einwohnerstärksten Städte in Deutschland untersucht wurden.
Der VGH Mannheim hat den Wohnbedarf als sehr wichtig angesehen. Es sei zulässig, dass die Stadt den Wohnbedarf so hoch bewertet, so der VGH.
Dazu Ralf Schmidt, der Vorsitzende von Plan B: „Damit ist klar, dass die Bäume weg kommen und die geschützten Tiere und Pflanzen in der Bachaue keinen Platz mehr haben werden. Dass die Stadt den Wohnbedarf für unsere nachfolgenden Generationen in einem Hochwasser-Risikogebiet decken will, das müssen der Oberbürgermeister und der Gemeinderat verantworten.“
Die Entscheidung des VGH erfolgte im Eil-Verfahren. Das Hauptverfahren in Sachen Gewässerausbau ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings bringt das für die Aue-Bäume nichts mehr. Die werden ab Montag abgesägt und sind dann für immer weg. |