Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg zur morgigen Großdemonstration
Eilantrag des Versammlungsleiters wurde stattgegeben –
Verlegung der Versammlung in den Stühlinger hat keinen Bestand
Innenstadt, Kliniken und Stadion erreichbar
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg zur morgigen Großdemonstration liegt jetzt der Stadtverwaltung vor. Dem Eilantrag des Versammlungsleiters wurde stattgegeben. Die von der Stadt Freiburg vorgegebene Aufzugsstrecke und Verlegung der Versammlung in den Stühlinger hat damit keinen Bestand.
Oberbürgermeister Martin Horn: „Mir lag viel an einer einvernehmlichen Lösung und ich bedauere, dass erneut eine starke Belastung für die Innenstadt und den Verkehr zu erwarten ist. Vor allem der Einzelhandel, die Gastronomie und Hotellerie sowie die Anwohnerinnen und Anwohner sind besonders davon betroffen.“
„Ich hätte mir gemeinsam mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, den Einzelhändlern, der Gastronomie und Hotellerie gewünscht, dass sich das Verwaltungsgericht unserer Argumentation anschließen würde. Gemeinsam mit der Polizei werden wir alternative Aufzugsstrecken prüfen und in die Gespräche einbringen“, so Ordnungsdezernent Stefan Breiter.
Die Versammlung wird damit wie angemeldet morgen am Platz der Alten Synagoge beginnen und enden.
Der Streckenverlauf ist folgender: Platz der alten Synagoge - Rotteckring - Erbprinzenstraße - Wilhelmstraße - Bismarckallee - Eisenbahnstraße - Rotteckring - Friedrichstraße - Europaplatz - Leopoldring - Schloßbergring - Greifeneggring - Wallstraße - Holzmarkt - Rempartstraße - Rotteckring - Platz der alten Synagoge
Der Stadtbahn- und Straßenverkehr in Richtung Europapark-Stadion wird nicht beeinträchtigt. Die Freiburger Innenstadt und die Kliniken werden ebenfalls erreichbar sein. |