Kontrolliert wird im Institutsviertel und in Herdern-West - Behinderungen von FuĂgĂ€ngerinnen und FuĂgĂ€ngern und Menschen mit Handicap werden minimiert
Ab Montag, 17. Januar, beginnt der Gemeindevollzugsdienst (GVD) das Gehwegparken in dafĂŒr ausgewiesenen Bereichen von Herdern-West und Neuburg zu kontrollieren und kostenpflichtig zu beanstanden.
Bereits Mitte Dezember wurden die Beschilderung des ruhenden Verkehrs geÀndert. Die Parkscheinpflicht wurde ausgedehnt und die Bewohnerparkgebiete neu gefasst und ausgeweitet.
Das neue Bewohnerparkgebiet Institutsviertel umfasst nun den Bereich zwischen der FriedrichstraĂe und der HermannHerder-StraĂe und zwischen der Habsburger StraĂe und der Hauptbahnlinie. Das Bewohnerparkgebiet Herdern-West reicht von der Hermann-Herder-StraĂe und der Bahnstrecke bis zur OkenstraĂe im Norden und SchĂ€nzlestraĂe â HabsburgerstraĂe im Osten.
In beiden Gebieten ist das Parken nur noch mit Parkschein (auch elektronischer Parkschein â âHandy-Parkscheinâ möglich) oder mit Bewohnerparkausweis zulĂ€ssig.
Ebenfalls ĂŒberarbeitet und klar geregelt wurde das Parken auf Gehwegen. Das Parken auf Gehwegen ist nur dort zulĂ€ssig, wo es durch Markierung und/oder Beschilderung ausdrĂŒcklich zugelassen ist. So besteht zum Beispiel in der Stefan-Meier-StraĂe in einigen Bereichen keine Möglichkeit mehr, auf dem Gehweg zu parken.
Das unzulĂ€ssige Parken auf Gehwegen schrĂ€nkt den Bewegungsraum fĂŒr FuĂgĂ€nger und Menschen mit Handicap unangemessen ein und kann zu konkreten Behinderungen oder GefĂ€hrdungen fĂŒhren. Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden deshalb aufgefordert, sich an die Vorschriften zum ruhenden Verkehr zu halten. |