Alkohol- und Ansammlungsverbot auf ausgewählten Plätzen
Regelungen gelten von 31. Dezember, 15 Uhr bis 1. Januar 2022, 9 Uhr
In Freiburg wird es an Silvester ein Ansammlungs- und Alkoholverbot geben. Damit setzt die Stadt Freiburg die aktuell geltenden Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes zum Schutz vor Infektionen um.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie und vor dem Hintergrund der neu aufgetretenen Virusvariante Omikron ist es wichtig, dass die Hygienemaßnahmen, wie etwa ein Abstand von 1,5 Metern oder das Tragen einer medizinischen Maske eingehalten werden.
Alkoholkonsum und partyähnliche Ansammlungen können dazu führen, dass die Maßnahmen für den Infektionsschutz nicht mehr eingehalten werden.
Das Alkoholverbot in der Silvesternacht umfasst sowohl den Konsum als auch den Ausschank von Alkohol. Ausgenommen sind die Außenfreisitzflächen der Gastronomie. Das Ansammlungsverbot betrifft Gruppen von mehr als zehn Personen. Die Regelungen gelten von 31. Dezember, 15 Uhr bis 1. Januar 2022, 9 Uhr.
Verstöße gegen das Alkoholverbot können nach der Corona-Verordnung des Landes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden
Auf welchen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet die Vorgaben gelten werden, wird aktuell zwischen Stadt und Polizei abgestimmt und nach Weihnachten bekanntgegeben. Dabei wird die Stadt auch eventuelle Änderungen der Corona-Verordnung auf Landesebene berücksichtigen.
Ein eigenes Feuerwerksverbot wird es in Freiburg dagegen nach jetzigem Stand nicht geben. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist wie im letzten Jahr bereits bundesweit untersagt. Die Erfahrungen aus dem letzten Jahr zeigen, dass in Freiburg darüber hinausgehende Maßnahmen nicht erforderlich sind. |