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Freitag, 26. April 2024
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FR: Ab 1. Januar 2022 gilt neue Corona-Verordnung des Landes in den Alarmstufen
3G-Regelung gilt in städtischen Verwaltungsgebäuden - Nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher ist der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Test gestattet
Ausnahmen sind die Abholung und Rückgabe von Unterlagen in allen Ämtern sowie in begründeten Not- und Härtefällen

Ab 1. Januar 2022 gilt eine neue Corona-Verordnung des Landes. In den Alarmstufen gilt dann die 3G-Regel in allen städtischen Verwaltungsgebäuden.

Ab diesem Zeitpunkt müssen nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher einen Antigen- oder PCR-Test vorlegen, um die Verwaltungsgebäude betreten zu können.

Es gibt Ausnahmen: So können Unterlagen in allen Ämtern abgeholt oder zurückgegeben werden. Zudem gilt eine Ausnahme bei Einzelfällen, wenn eine Person nicht in der Lage ist, eine Testung durchzuführen, jedoch ein persönliches Gespräch notwendig ist oder bei begründeten Not- und Härtefällen, wie beispielsweise einer akuten finanziellen Notlage.

Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail erledigen. Eine Terminvereinbarung telefonisch oder online wird empfohlen.
 
Eintrag vom: 23.12.2021  




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