Ferienwohnungen können jetzt beim Baurechtsamt unter www.freiburg.de/ferienwohnung registriert werden
Ab 1. Januar 2022 dürfen Ferienwohnungen nur dann angeboten und vermietet werden, wenn sie registriert sind
Ab sofort können Freiburger Ferienwohnungen beim Baurechtsamt unter www.freiburg.de/ferienwohnung registriert werden. Aufgrund einer Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes des Landes hatte der Gemeinderat der Stadt Freiburg die Registrierungspflicht für Ferienwohnungen bereits im vergangenen Sommer beschlossen. Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Ferienwohnungen nur dann angeboten und vermietet werden, wenn diese registriert sind und die Registrierungsnummer mit angeben wird.
Im Baurechtsamt hat die Zweckentfremdungsstelle die Möglichkeiten dafür geschaffen, dass eine Registrierung nun online über das Internetportal Service BW erfolgen kann. Dieser Entwicklungsprozess wurde durch das Amt Digitales und IT unterstützt. Die Registrierung ist kostenlos und ab sofort möglich.
Holger Ratzel, Leiter des städtischen Baurechtsamtes, erhofft sich von der Einführung der Registrierungspflicht eine höhere Transparenz und ein effektiveres Vorgehen bezüglich zweckentfremdeter Wohnungen: „Die Registrierungspflicht ist ein wichtiges Mittel, um das illegale Anbieten von Ferienwohnungen zu erschweren und weniger attraktiv zu machen. Gleichzeitig steigen wir mit der Registrierung in eine digitale Verfahrensbearbeitung ein.“
Auch Sabine Recker als Leiterin des Referates für bezahlbaren Wohnraum begrüßt die neue Registrierungspflicht: „Die dahingehende Änderung des Zweckentfremdungsrechtes und der Satzung ist ein toller Erfolg für die Stadt Freiburg, für den sich alle gemeinsam stark gemacht haben. Künftig werden es Illegale schwerer haben, sich in der Anonymität des Internets zu verstecken.“
Weitere Informationen zur Registrierungspflicht sind auf der städtischen Homepage unter www.freiburg.de/ferienwohnung oder über telefonisch über das Beratungszentrum Bauen, 201-4390, erhältlich. |