Prolixletter
Dienstag, 3. Dezember 2024
  --- Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter auf diesere Seite  --- Kennen Sie schon unser Informationsportal wodsch.de?
Uhr


 
Neue Gesetzliche Grundlage für alle Fahrgäste
Ab Mittwoch (24.11.21) gilt 3 G im Öffentlichen Nahverkehr

Gemäß der neuen Gesetzeslage gilt im Öffentlichen Personennahverkehr vom 24. November 2021 an die 3-G-Regelung. Das heißt, dass man als Fahrgast in Stadtbahn, Bus oder Regionalzug auf Verlangen mittels gültigem Nachweis belegen können muss, dass man vollständig geimpft oder von einer Covid-19-Erkankung genesen ist. Auf wen dies nicht zutrifft, der muss einezeitlich gültige, zertifizierte Testbescheinigung vorweisen können. Seitens der Freiburger Verkehrs AG (VAG) und der dafür zuständigen Behörden wird dies stichprobenweise überprüft werden.

Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter sechs Jahren. Gleiches gilt für Kita-Kinder über sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.

Prinzipiell unterstützt die Freiburger Verkehrs AG (VAG) alle Maßnahmen, die dabei helfen, den Verlauf der Pandemie abzuflachen.

Die Pflicht des Tragens einer FFP2-Masken oder einer medizinischen Mund-Nasen-Maske ist davon unberührt und gilt weiterhin. Viele nationale und internationale Studien zeigen, dass die öffentlichen Verkehrsmittel keinesfalls als Ansteckungsschwerpunkte gelten. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die meisten Fahrgäste sich sehr diszipliniert an die Maskenpflicht halten und ein permanenter Luftaustausch mittels an jeder Haltestelle geöffneten Türen und durch die Belüftungs- und Klimaanlagen in den Fahrzeugen, gewährleistet ist.
 
Eintrag vom: 23.11.2021  




zurück
freiburger-stf.jpg
oekoplus.gif
gruenequellen.jpg
historixBanner.jpg

Mittagstisch-in-Freiburg




Copyright 2010 - 2024 B. Jäger