Prolixletter
Freitag, 26. April 2024
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Hinweis auf einheitliche Maskenpflicht auf dem Freiburger Münstermarkt
Aufgrund der aktuell steigenden Fallzahlen macht die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) noch einmal auf die einheitliche Maskenpflicht auf dem Freiburger Münstermarkt aufmerksam. Auf dem gesamten Münstermarkt gilt für alle Personen während der Marktzeiten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstandes. Entsprechende Schilder weisen auf die Maskenpflicht hin, zusätzliche Informationsschilder werden aufgehängt.

Seit Beginn der Coronapandemie wurden auf dem Münstermarkt zahlreiche Vorkehrungen getroffen, um die in der Landesverordnung geregelten Abstände und Hygienevorschriften gewährleisten zu können. Dazu gehört die Bereitstellung von zusätzlichen Sanitäranlagen und mobilen Handwaschbecken, die Schaffung größerer Abstände zwischen Personal und Kundschaft, die Verbreiterung der Marktgassen durch Auslagerung von Ständen sowie das Anbringen von Abstandshaltern und Warnhinweisen an den Ständen. Sofern an einzelnen Ständen möglich, wurde auch die Waren- und Bargeldübergabe getrennt und Plexiglasscheiben angebracht.

Der Münstermarkt hat montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr und samstags von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.
 
Eintrag vom: 30.10.2021  




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