Attraktive Landeszuschüsse für breite Bevölkerungsteile
Infokampagne der Stadt Freiburg startet auf www.freiburg.de/zuhause
Was ist geförderter Mietwohnungsbau eigentlich genau und wer kann von staatlichen Zuschüssen wie profitieren? Die Antworten auf diese Fragestellungen sind vielen oft unklar. Die Stadt Freiburg startet deshalb ab kommenden Freitag eine Infokampagne für den geförderten Mietwohnungsbau. Auf einer städtischen Website www.freiburg.de/zuhause können Informationen abgefragt werden. Diese Kampagne zum geförderten Mietwohnungsbau war Teil des Ende 2020 beschlossenen Gesamtkonzepts Wohnen 2030 der Stadt Freiburg und wird nun umgesetzt.
OB Martin Horn: „Unser Ziel ist es, die Akzeptanz für geförderte Mietwohnungen zu steigern. Diese sind ein besonders wichtiger Baustein für bezahlbares Wohnen. Inzwischen können wegen der erhöhten Eigentumsgrenzen im Landeswohnraumförderprogramm breite Teile der Freiburger Bevölkerung davon profitieren.“
Geförderter Mietwohnungsbau trägt zudem dazu bei, Vielfalt in den Quartieren zu schaffen und so eine Spaltung der Gesellschaft zu vermeiden. Im neuen Stadtteil Dietenbach und in neuen Quartieren wie Kleineschholz sollen daher gemischte Quartiere entstehen, um soziale Interaktion und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Die städtische Kampagne soll dabei helfen, Vorbehalte gegenüber gefördertem Mietwohnungsbau abzubauen, positive Seiten herauszustellen, den geförderten Mietwohnungsbau zu stärken und Bürgerinnen und Bürger zu informieren.
Bürgermeister Stefan Breiter: „Wir wollen Vorurteile im geförderten Wohnungsbau ausräumen und sehen Potential bei bestehenden freifinanzierten Wohnungen. Wir möchten mit der Kampagne daher auch gezielt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern um die Herstellung von gefördertem Wohnungsbau und um die Umwandlung im Bestand werben. Denn das Land gewährt auch für die Umwandlung attraktive Zuschüsse.“
Eine geförderte Mietwohnung bekommen Personen, die durch einen Wohnberechtigungsschein nachweisen, dass sie eine gesetzlich vorgeschriebene Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschreiten. Nach dem Landeswohnraumförderprogramm Baden-Württemberg liegt die Einkommensgrenze beispielsweise für einen Vier-Personenhaushalt aktuell bei etwa 5.800 Euro brutto pro Monat.
Wichtig: Es handelt sich um eine Landesförderung, nicht um ein Förderprogramm der Stadt Freiburg. Der Freiburger Gemeinderat hatte den Beschluss gefasst, dass im Umfang von 50 Prozent der neu geschaffenen Wohnungen öffentlich geförderter Mietwohnungsbau zu realisieren ist (baulandpolitische Grundsätze) |