Geburtsjahrgang 2005 kann der Datenübermittlung widersprechen
Einmal jährlich übermitteln die deutschen Städte und Gemeinden der Bundeswehr Daten jeder Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die demnächst volljährig wird. Das ist vom Soldatengesetz so geregelt und geschieht jeweils im März.
Wer das nicht will, kann dagegen Widerspruch einlegen.Für die Stadt Freiburg ist die Meldebehörde im Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement für die Datenübermittlung zuständig. Das Personalmanagement der Bundeswehr erhält Vornamen, Familiennamen und die gegenwärtige Anschrift der jungen Menschen mit. Die Bundeswehr sendet den Betroffenen dann InfoMaterial zu.
Im März 2022 werden die Daten jener deutschen Staatsangehörigen übermittelt, die im Jahr 2022 volljährig werden, also dem Geburtsjahrgang 2004 angehören. Dies geschieht nicht, wenn der oder die Betroffene gemäß Bundesmeldegesetz Widerspruch einlegt.
Wer dem Jahrgang 2004 angehört und keine Übermittlung seiner Daten wünscht, sollte dies der Meldebehörde bis Montag, 24. Februar 2022, mitteilen. Das geht entweder per Post (Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg) oder online. Das entsprechende Formular findet sich auf www.freiburg.de unter dem Pfad >Rathaus und Service, > Service, > Formulare, > Meldewesen, > Datenübermittlung an das Personalmanagement der Bundeswehr. |