Verbraucherschützer:innen gehen mit Abmahn-Aktion gegen Wildwuchs bei Cookies vor
Alle kennen sie, alle nerven sie: Wer im Netz unterwegs ist, muss bei den meisten Webseiten anklicken, welche Daten er (nicht) von sich preisgeben will. Laut Untersuchung der Verbraucherzentralen verstoßen zehn Prozent dieser Cookie-Banner eindeutig gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Teils waren „Durch Weitersurfen akzeptieren Sie alle Cookies“-Banner geschaltet, teils Einstellungen schon vorangekreuzt. Manchmal war gar kein Banner vorhanden, obwohl Daten gespeichert wurden. Viele der untersuchten Banner befanden sich zudem in einer rechtlichen Grauzone. Wegen der eindeutigen Verstöße haben die Verbraucherschützer:innen knapp 100 Abmahnungen verschickt und 66 Unterlassungserklärungen erwirkt.
„Die meisten Cookie-Banner gehen den Verbraucher:innen gehörig auf den Keks. Unsere Stichprobe zeigt, dass rund zehn Prozent der Banner zudem eindeutig rechtswidrig sind. Die Verbraucherzentralen, Verbraucherverbände und der vzbv bündeln deshalb ihre Kräfte, um juristisch dagegen vorzugehen und die Verbraucher:innen besser zu schützen. Rechtswidrige Cookie-Banner sind kein Kavaliersdelikt. Die zunehmende Daten-Schnüffelei gefährdet die Privatsphäre der Verbraucher:innen und führt zum durchleuchteten Bürger“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. |