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Donnerstag, 28. März 2024
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Drittimpfungen für berechtigte Personen im Impfzentrum Freiburg möglich
Auffrischungsimpfung frühestens 6 Monate nach der zweiten Impfung möglich
Keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Das Impfzentrum Freiburg (IZ) bietet ab Mittwoch, 1. September, die in der vergangenen Woche vom Land Baden-Württemberg angekündigten Auffrischungsimpfungen, sogenannte Drittimpfungen, an. Für die Auffrischungsimpfungen berechtigt sind Menschen über 80 Jahren, Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden, sowie Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie. Auch Personen, die ausschließlich Vektorviren-Impfstoffe von AstraZeneca beziehungsweise die Einmalimpfung von Johnson & Johnson erhalten haben, können unabhängig von ihrem Alter oder einem anderen medizinischen Grund eine Auffrischungsimpfung bekommen. Die Auffrischung einer bereits erfolgten vollständigen Immunisierung ist ohne Ausnahme frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfung möglich. Zum heutigen Zeitpunkt bedeutet dies, dass die zweite Impfung bis Ende Februar 2021 durchgeführt worden sein muss.

Für medizinische Beschäftigte, die in entsprechenden Einrichtungen tätig sind, wird eine Auffrischungsimpfung nach Angaben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration derzeit grundsätzlich nicht empfohlen. Auf individuellen Wunsch und nach erfolgtem Aufklärungsgespräch ist diese aber ab dem 1. September ebenfalls möglich.

Die Auffrischungsimpfung erfolgt ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna. Wurde die Grundimmunisierung bereits mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt, ist für die Auffrischungsimpfung der mRNA-Impfstoff des gleichen Herstellers vorgesehen. Personen, die eine Kreuzimpfung mit AstraZeneca und einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, bekommen den mRNA-Impfstoff desselben Herstellers. Wurde eine Person beispielsweise mit AstraZeneca und anschließend mit BioNTech/Pfizer immunisiert, erfolgt die Auffrischungsimpfung ebenfalls mit BioNTech/Pfizer. Wer bei der Erst- und Zweitimpfung den Impfstoff von Moderna erhalten hat, bekommt die Auffrischung auch wieder mit Moderna. Personen, die bisher ausschließlich mit Vektorimpfstoffen von AstraZeneca oder Johnson & Johnson immunisiert wurden, können bei der Auffrischungsimpfung den Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna erhalten.

Eine vorherige Terminvereinbarung für die Auffrischungsimpfung ist nicht erforderlich, es besteht zudem keine Buchungsmöglichkeit. Das IZ hat täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 11:45 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:45 Uhr geöffnet. Je nach Höhe der Nachfrage weist das IZ darauf hin, dass vor Ort mit entsprechenden Wartezeiten zu rechnen ist. Medizinische Beschäftigte werden gebeten, sich während der für diese Zielgruppe zusätzlich eingerichteten Abendschichten (17:45 Uhr bis 21:15 Uhr) impfen zu lassen. Der Betrieb des IZ wird ab dem 18. September eingestellt wird. Auffrischungsimpfungen werden auch von den Hausärzten vorgenommen.
 
Eintrag vom: 25.08.2021  




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