Unternehmen muss nach vzbv-Klage 72.700 Euro Gewinn durch unzulässige Entgelte herausgeben
Das Landgericht Kiel hat die mobilcom-debitel GmbH dazu verurteilt, rechtswidrig erzielte Gewinne von 72.728 Euro zuzüglich Zinsen an den Bundeshaushalt abzuführen. Die Gewinne hatte das Unternehmen durch unzulässige Entgelte von Mobilfunk-Kunden erzielt, die Änderungen ihrer Anschrift oder Kontoverbindung per Brief statt online mitteilten. Gegen die Gebühren hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits in einem Vorverfahren erfolgreich geklagt.
„Ein Unternehmen darf nicht von rechtwidrigen Entgelten profitieren“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Es ist richtig, dass die vorsätzlich auf unlautere Weise erzielten Gewinne abgeschöpft werden und der Öffentlichkeit zugutekommen.“ |