Prolixletter
Freitag, 19. April 2024
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Corona: Seit heute gilt die zweite Inzidenzstufe
Freiburg, 19.7.21. Die Zahl der Coronafälle steigt im Stadtgebiet leicht an, die 7-Tage-Inzidenz in Freiburg ist seit fünf Tagen konstant über zehn. Deshalb gelten ab heute, Montag, die angepassten Coronaregeln der zweiten Inzidenzstufe. Sollte der Wert fünf Tage in Folge unter zehn liegen, kommt es wiederum zu Lockerungen. Liegt er hingegen fünf Tage in Folge über 35, gelten die Einschränkungen der dritten Inzidenzstufe.

Ab heute gilt folgendes:

Statt 25 Personen dürfen sich nur noch Angehörige aus vier Haushalten treffen, maximal jedoch 15 Personen. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.

An privaten Veranstaltungen wie Hochzeits- und Geburtstagsfeiern dürfen statt 300 nur 200 Personen teilnehmen. Bei Festen in geschlossenen Räumen müssen alle Teilnehmer einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) haben.

Öffentliche Veranstaltungen wie Theatervorführungen, Stadtfeste oder Flohmärkte sind im Freien mit maximal 750, in geschlossenen Räumen mit maximal 250 Gästen zulässig. Erlaubt sind solche Veranstaltungen auch mit 20 Prozent der Gesamtkapazität, wenn die Personen jederzeit den erforderlichen Abstand einhalten, oder mit maximal 60 Prozent der Kapazität, aber mit 3G-Nachweis. Bei Veranstaltungen in Räumen müssen alle Personen eine Maske tragen, bei Festen im Freien wenn mehr als 200 teilnehmen.

In der Gastronomie, insbesondere Shisha-Bars, gilt ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen.

Bei Messeveranstaltungen sind die Personenzahlen wie folgt eingeschränkt: im Freien und in geschlossenen Räumen eine Person je angefangene 7 Quadratmeter (ohne 3G-Nachweis) oder eine Person je angefangene 3 Quadratmeter (mit 3G-Nachweis).

Diskotheken mĂĽssen geschlossen bleiben.

Bei Sportveranstaltungen sind ebenfalls weniger Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen: im Freien bis zu 750, in geschlossenen Räumen bis zu 250 Personen. Alternativ gilt: Die maximale Kapazität darf entweder zu 20 Prozent (mit Abständen) oder 60 Prozent (ohne Abstand, dafür mit 3G-Nachweis) ausgelastet sein.
Bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 200 Menschen muss eine Maske getragen werden, in geschlossenen Räume gilt generell die Maskenpflicht
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Eintrag vom: 20.07.2021  




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