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Freitag, 19. April 2024
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Parken auf Gehwegen
Gemeindevollzugsdienst setzt seine Schwerpunktaktion nächste Woche fort

Weiter im Fokus: Kappel, Littenweiler, Oberau, Herdern-West, Neuburg, Mooswald, Landwasser, Lehen, Opfingen, MunzingenRegelmäßig führt der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Freiburg Schwerpunktaktionen gegen das unzulässige Parken auf Gehwegen durch. Die jüngste Aktion begann am Dienstag, 6. Juli, und wird nächste Woche fortgesetzt. Sie gilt den Stadtteilen (von Ost nach West) Kappel, Littenweiler, Oberau, Herdern-West, Neuburg, Mooswald, Landwasser, Lehen, Opfingen und Munzingen. Weitere Stadtteile folgen im Laufe der nächsten Wochen.

Das Augenmerk des Gemeindevollzugsdienstes liegt auf dem Vermeiden von gefährlichen Situationen im Verkehrsraum, zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Gehwegparken wird kostenpflichtig beanstandet, wenn zum Beispiel die Restbreite des Gehweges weniger als einen Meter beträgt, wenn im Bereich von Ampeln, Kreuzungen, Einmündungen oder hinter einem Parkstreifen auf dem Gehweg geparkt wird.

Von der kostenpflichtigen Beanstandung sieht der GVD nur an Stellen ab, wo das Gehwegparken nicht zu Gefahren führt und niemanden behindert. Diese Stellen werden weitergehend untersucht, um durch begleitende Maßnahmen verkehrliche Probleme zu vermeiden.

Parken auf Gehwegen ist nach der Straßenverkehrsordnung nur zulässig, wenn Schilder oder Markierungen es ausdrücklich erlauben. Auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge engen den Bewegungsraum für Fußgänger deutlich ein. Besonders für Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen stellen sie zum Teil schwer zu überwindende Hindernisse da. Gleichzeitig wächst der Fahrzeugbestand in der Stadt stetig, die Ansprüche an den Verkehrsraum ändern sich und die Beschwerden über das Parken auf Gehwegen nehmen deutlich zu.

Daher nimmt der Gemeindevollzugsdienst im gesamten Stadtgebiet das unzulässige Gehwegparken ins Visier. Er kommt damit einem Beschluss des Gemeinderats vom Dezember 2020 nach. Der Rat hatte die Stadtverwaltung beauftragt, Gehwegparken verstärkt zu sanktionieren, um auf eine Veränderung beim ruhenden Verkehr hinzuwirken und dem Fußgängerverkehr mehr Raum zu geben.
 
Eintrag vom: 17.07.2021  




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