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Freitag, 26. April 2024
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Influencer: Auch Social-Media-Akteure müssen Steuern zahlen
Das Bloggen und Posten von Fotos und Videos auf Social-Media-Kanälen kann durch Produktplatzierungen und Werbung zur Einkommensquelle werden. Dieses Geld muss versteuert werden. Die Zeitschrift Finanztest erklärt in ihrer aktuellen Ausgabe, auf welche Steuerregeln Influencer achten müssen.

Je mehr Follower und Abonnenten Influencer haben, desto lukrativer werden sie für Unternehmen. Sie lassen ihre Produkte, Dienstleistungen oder Werbebotschaften über Influencer an relevante Zielgruppen verbreiten.

Steuern müssen Influencer genauso zahlen wie Arbeitnehmer, sobald ihr Jahreseinkommen den Grundfreibetrag von aktuell 9.744 Euro übersteigt. Aufgrund der gewerblichen Tätigkeit sind sie in der Regel verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Selbst wenn es sich nur um einen Nebenjob handelt, müssen Influencer die Einkünfte versteuern, sobald sie damit mehr als 410 Euro im Jahr verdient haben. Auch Zusendungen von Unternehmen, wie Kosmetik, Reisegutscheine, Luxusmode etc. sind nicht etwa Geschenke, sondern gelten als steuerliche Betriebseinnahme.

Finanztest rät Influencern alle Einnahmen – ob Gratisprodukte oder gesponserte Beiträge – detailliert zu dokumentieren. Der Übergang zum Gewerbebetrieb ist nicht eindeutig: Doch wer regelmäßig als Influencer tätig ist und steigende Follower-Zahlen sowie Kooperationsanfragen verzeichnen kann, sollte ein Gewerbe anmelden.

Der ausführliche Beitrag zum Thema Influencer findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/influencer online abrufbar.
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Eintrag vom: 15.07.2021  




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