Ob Filiale oder Onlinebank: Kontoinhaber sollten klären, wer die Bankgeschäfte erledigen soll, wenn man es selbst nicht mehr kann. Ohne Vollmacht verweigern Banken und Sparkassen auch Angehörigen und Ehepartnern den Zugriff aufs Konto. Finanztest wollte wissen, wie das in der Praxis bei 48 Kreditinstituten und drei Zinsportalen aussieht. Die gute Nachricht: Bei den meisten Banken können Bevollmächtigte unkompliziert Konto und Depot verwalten. Doch nicht alle ausländische Banken bieten eine Vollmacht an. Der Test zeigt, was mit einer Vollmacht bei welcher Bank geht.
Eine Erkrankung oder ein schwerer Unfall kann dazu führen, dass es nicht mehr möglich ist, über das Konto zu verfügen. Doch Verbindlichkeiten laufen weiter, vielleicht sind Krankenhaus- und Arztrechnungen oder Pflegeheimkosten zu bezahlen. Deshalb sollten sich Kontoinhaber rechtzeitig kümmern und in einer Bankvollmacht eine Vertrauensperson bestimmen, die einspringt.
Eine Bankvollmacht ist in der Regel ab dem Zeitpunkt der Unterschrift und über den Tod hinaus gültig. Wer eine vom Notar beurkundete Vorsorgevollmacht hat, muss sich nicht extra um eine Bankvollmacht kümmern, wenn die Urkunde bis über den Tod hinaus gilt. Der Zugang zum Bankschließfach ist oft nur mit einer separaten Vollmacht möglich.
Viele hilfreiche Tipps und Informationen zum Thema Bankvollmacht finden sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/bankvollmacht. |