Prolixletter
Freitag, 19. April 2024
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Verkehrsbehinderungen durch Parken auf der Fahrbahn
Verwaltung appelliert an Verkehrsteilnehmende nicht ordnungswidrig auf den Straßenraum auszuweichen – Rettungswege sind für Einsatzfahrzeuge freizuhalten

Im Zuge der laufenden Schwerpunktaktionen zum Gehwegparken hat der Gemeindevollzugsdienst (GVD) in einigen Bereichen erhebliche und teils gefährliche Verkehrsbehinderungen festgestellt. Einige Verkehrsteilnehmende parken zwar nicht mehr auf dem Gehweg, beachten aber leider nicht, dass das Parken an engen Fahrbahnstellen nicht zulässig ist. Zu eng wird eine Fahrbahnstelle, wenn zum Fahrbahnrand beziehungsweise zu gegenüber abgestellten Fahrzeugen keine Fahrbahnbreite von mindestens drei Metern bereits bei geradem Fahrbahnverlauf eingehalten werden kann. Wird die Mindestbreite der Fahrbahn nicht eingehalten, darf an der Stelle nicht mehr geparkt werden.

Der GVD fordert die Verkehrsteilnehmenden dringend auf, die erforderliche Fahrbahnbreite einzuhalten. Verstöße stellen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sie können auch Rettungseinsätze gerade der Feuerwehr behindern, aber auch verhindern, dass die ASF Abfall und Wertstoffe abholen kann.

Konkrete Behinderungen hatte der GVD beispielsweise schon in der Kandelstraße, der Marienmattenweg/Erlenweg, der Johann-Sebastian-Bach-Straße oder der Brandensteinstraße festgestellt und wurden auch von Anwohnerinnen und Anwohnern gemeldet.
 
Eintrag vom: 29.06.2021  




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