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Donnerstag, 18. April 2024
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Freiburg: Weniger Einschränkungen im öffentlichen Leben
14 Tage unter Inzidenz von 100: Corona-Verordnung macht weitere Lockerungen möglich
Fitnessstudios können wieder öffnen
Neue Regeln für Mundenhof, Planetarium bietet ab 7. Juni wieder Vorstellungen an

Das Gesundheitsamt im Landratsamt hat heute, Freitag, festgestellt, dass der Stadtkreis Freiburg die Voraussetzungen für die Öffnungsstufe 2 der neuen Corona-Verordnung des Landes erfüllt. In Freiburg liegt die Inzidenz seit dem 14. Mai konstant unter 100. Damit gelten ab Samstag, 29. Mai, neue Regelungen. Es ergeben sich weitgehende Lockerungen für das öffentliche Leben. Auch bei diversen städtischen Einrichtungen, von Museen bis Mundenhof, gibt es neue Regeln (siehe unten).

Die Öffnungsstufe zwei beinhaltet weitere Lockerungen. So ist die zusätzliche Öffnung vieler Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzeptmöglich. Das bedeutet, dass ein tagesaktueller Coronatest oder eine vollständige Impfung nachgewiesen werden muss und es Hygienemaßnahmen vor Ort gibt, zudem muss die Kontaktdokumentation, analog oder etwa über Apps, gewährleistet sein.

 Die Gastronomie darf zwischen 6 und 22 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 22 und 6 Uhr erlaubt.
 Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien und in geschlossenen Räumen (auch in Fitness- und Yogastudios) ist wieder erlaubt. Es gilt auch hier wie in anderen Einrichtungen die Beschränkung auf eine Person je 20 Quadratmeter.
 Kulturveranstaltungen sind in Innenräumen Veranstaltungen mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern zulässig. Das gilt beispielsweise für Theater- und Opernaufführungen, Konzerte und sowie Filmvorführungen in Kinos. Im Freien sind bis zu 250 Teilnehmende erlaubt. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.
 Bei Spitzen- und Profisportveranstaltungen im Freien und geschlossenen Räumen dürfen bis zu 250 Besucherinnen und Besucher anwesend sein.
 Bei religiösen Veranstaltungen darf die Gemeinde singen.
ï‚· Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen sowie
vergleichbare Einrichtungen dürfen Gruppen von bis zu 20 Schülerinnen und Schülern mit Abstand zueinander unterrichten.
 An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können Präsenz-Lehrveranstaltungen mit bis zu 100 Personen stattfinden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplätzen möglich.
 Messen, Ausstellungen und Kongresse können stattfinden.
 In Beherbergungsbetrieben dürfen Saunen, Bäder und Wellnessbereiche für Übernachtungsgäste öffnen.
 Saunen und ähnliche Einrichtungen dürfen für Gruppen von bis zu zehn Personen wieder öffnen.
 Der Innenbereich von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern darf wieder öffnen.

Änderungen bei städtischen Einrichtungen

Das Planetarium kann nach einer längerer Zwangspause nun seine Türe öffnen: Ab Montag, 7. Juni, sind wieder Vorstellungen geboten. Wegen der Abstandregeln ist das Sitzplatzkontingent auf etwa 50 Plätze pro Veranstaltung beschränkt, eine Reservierung unter www.planetarium-freiburg.de wird daher empfohlen. Für den Besuch gelten bis auf Weiteres die allgemeinen Hygienevorschriften (Abstand, Hygiene, medizinische Maske) sowie die 3G-Regel (Zutritt nur geimpft, genesen oder getestet). Für Schnelltests gilt, dass diese nicht älter als 24 Stunden sein dürfen und von einer offiziellen Teststelle stammen müssen. Die Kontaktdaten werden wahlweise per Luca-App oder mit einem Formular registriert. Über das Programm informieren wir kommende Woche in einer gesonderten Pressemitteilung.

Für den Mundenhof-Besuch bleiben die Einschränkungen, die seit der letzten Lockerung am Pfingstmontag gelten, unverändert bestehen. Da der Mundenhof nach wie vor dafür sorgen muss, dass die Menschen den Abstand einhalten können, gibt es eine Besucherbeschränkung. Wer mit dem Auto kommt, muss deshalb ein vorab ein Parkticket online buchen. Die Ticketkontingente werden jeweils bis drei Tage im Voraus freigeschaltet. Wer zu Fuß oder mit dem Rad kommt, muss kein Ticket im Vorfeld buchen. Die vorgeschriebene Datenerfassung wird durch die Luca-App geregelt, oder durch Zettel, die am Eingang bereitliegen. Sie können auch schon vorab auf www.freiburg.de/mundenhof heruntergeladen und vorausgefüllt werden. Darüber hinaus bestehen im offenen Gelände keine Einschränkungen. An Stellen, wo es enger zugehen kann (Toiletten, Verkaufsstände), müssen Gäste in bewährter Weise auf Abstand achten und Masken tragen. Wer die Gastronomie auf dem Mundenhof besuchen will, braucht weiterhin einen negativen Corona-Test; vollständig Geimpfte und Genesene müssen ihren Status nachweisen. Wer Essen und Trinken von der Gaststätte mitnimmt, braucht keinen Test oder Nachweis.

Für die fünf Häuser der Städtischen Museen Freiburg bringt die Öffnungsstufe 2 keine Veränderungen. Der Museumsbesuch ist bereits seit Pfingstmontag ohne Test-, Impf- oder Genesenennachweis möglich. Die Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiterhin, daher ist die maximale Besucherzahl begrenzt. Eine Voranmeldung ist lediglich für das Museum Natur und Mensch nötig (Tel. 0761/201-2566 oder online). Auch wer mögliche Wartezeiten vermeiden möchte, kann sein zeitgebundenes Ticket im Voraus online buchen unter www.freiburg.de/museen-tickets. Führungen vor Ort finden wieder statt. Um auch hier den Mindestabstand zu garantieren, kann aber nur eine begrenzte Personenzahl nach Voranmeldung teilnehmen. Eine Übersicht über die aktuellen Veranstaltungen ist zu finden unter www.freiburg.de/museen-kalender. Kostenfreie virtuelle Angebote ohne Teilnehmerbegrenzung finden weiterhin statt.

Auch für die die Stadtbibliothek bringt die Öffnungsstufe 2 keine Neuerungen. Der Besuch der Stadtbibliothek ist weiterhin ohne Test-, Impf- oder Genesenennachweis möglich. Die Hygiene- und Abstandsregeln gelten auch dort wie bisher, daher ist die maximale Besucherzahl begrenzt. Dort läuft die vorgeschriebene Kontaktverfolgung über das Einlesen eines Bibliotheksausweises, dem Ausfüllen eines Formulars oder über die Luca-App.

Stadt appelliert an Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf das Tragen von Masken sowie der Einhaltung von Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen zu achten. Tageaktuelle Informationen können auf dem Coronaportal unter www.freiburg.de abgerufen werden. Die Anbieter von Schnelltests sind unter www.freiburgtestet.de zu finden.
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Eintrag vom: 29.05.2021  




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