Keine GebĂŒhren fĂŒr Nutzung öffentlicher FlĂ€chen
Erweiterte AuĂenflĂ€chen fĂŒr die Gastronomie sind auch 2021 wieder möglich - auch auf ParkplĂ€tzen
Sperrzeiten fĂŒr AuĂenflĂ€chen werden vereinheitlicht, unter der Woche ist um 23 Uhr Schluss, Freitagabend, Samstagabend und vor Feiertagen um 24 Uhr
Gastronomie auf ParkplatzflĂ€chen auch 2022 â PrĂŒfung, ob das auch darĂŒber hinaus möglich ist
Die Corona-Pandemie trifft die Gastronomie und den Einzelhandel hart, die Auswirkungen sind teilweise existenzgefĂ€hrdend, zahlreiche ArbeitsplĂ€tze sind gefĂ€hrdet. Die Stadtverwaltung wird deshalb auch diese Branchen weiterhin unterstĂŒtzen. So sollen etwa fĂŒr die Gastronomie auch 2021 gröĂere AuĂenflĂ€chen möglich gemacht werden, die auf Wegen, PlĂ€tzen und öffentlichen ParkplĂ€tzen genehmigt werden. FĂŒr die Gastronomie und den Einzelhandel sollen in diesem Jahr zudem keine SondernutzungsgebĂŒhren fĂŒr die Nutzung öffentlicher FlĂ€chen erhoben werden. Diese Regeln sollen fĂŒr das ganze Jahr gelten.
âDie AttraktivitĂ€t unserer Stadt lebt auch von der Vielfalt der Gastronomie und des Einzelhandels. Die GebĂŒhren zu erlassen und die Möglichkeit, die AuĂenflĂ€chen zu vergröĂern, hilft den Menschen, die in den Branchen arbeiten. So können wir als Stadt in dieser Krise weiter unbĂŒrokratisch unterstĂŒtzen und zu einer lebendigen Innenstadt beitragenâ, so OberbĂŒrgermeister Martin Horn.
2020 hatte die Stadt Freiburg bereits Ă€hnliche Sonderregeln ins Leben gerufen. Das hat maĂgeblich zur UnterstĂŒtzung der GeschĂ€fte, Kneipen und Restaurants beigetragen. Betriebe des Einzelhandels nutzen öffentliche FlĂ€che etwa fĂŒr die Auslage ihrer Waren und von WerbetrĂ€gern neben ihren GeschĂ€ften. Gastronomische Betriebe konnten durch neue FlĂ€chen mehr GĂ€ste bewirten, als das sonst unter den gĂŒltigen Corona-Regeln möglich gewesen wĂ€re. Durch den Erlass von GebĂŒhren der Gastronomie und den Mindereinnahmen bei den ParkplĂ€tzen verzichtet die Stadt im Jahr 2021 auf knapp 325.000 Euro. Im Bereich Einzelhandel nimmt die Stadt rund 60.000 Euro weniger GebĂŒhren fĂŒr Warenlager und WerbetrĂ€ger auf öffentlichen FlĂ€chen ein. Im Jahr 2022 sollen die GebĂŒhren wieder regulĂ€r erhoben werden.
ZukĂŒnftig gelten dieselben Sperrzeiten fĂŒr alle gastronomischen FreisitzflĂ€chen. Unter der Woche ist um 23 Uhr Schluss, Freitagabend, Samstagabend und vor Feiertagen um 24 Uhr. Bislang galt die Sperrzeit von 22 Uhr fĂŒr die erweiterten AuĂenflĂ€chen und die FlĂ€chen auf ParkplĂ€tzen. Auf den anderen FlĂ€chen galten hingegen die oben genannten Zeiten. Jetzt wird das einheitlich geregelt.
Gastronomie auf ParkplatzflÀchen
AuĂerdem soll geprĂŒft werden, ob das Konzept âGastronomie auf ParkplĂ€tzenâ auch nach der Corona-Krise in Freiburg eine Zukunft hat. Auch 2022 soll das möglich gemacht werden. Dann soll eine Evaluation stattfinden, die die Erfahrungen von 2020 bis 2022 unter die Lupe nimmt.
Bei der Auswertung sollen deshalb die Erfahrungen mit den FreisitzflĂ€chen auf ParkplĂ€tzen fĂŒr die Jahre 2020 bis einschlieĂlich 2022 ausgewertet und geprĂŒft werden. Dabei sollen unter anderem die rĂ€umlichen, stĂ€dtebaulichen und verkehrlichen Aspekte geprĂŒft werden. Genauso geht es aber um die Interessen der Anwohnenden sowie der dort ansĂ€ssigen Betriebe. Es soll anschlieĂend betrachtet werden, wo ParkplĂ€tze dauerhaft fĂŒr Gastro-AuĂenflĂ€chen infrage kommen und wo weiterhin nur eine temporĂ€re Nutzung (maximal fĂŒr sechs Monate) möglich wĂ€re.
âWir werden die Situation genau analysieren. Dort, wo es sinnvoll ist, wollen wir auch in Zukunft gastronomische Nutzung ermöglichenâ, so BaubĂŒrgermeister Martin Haag. |