Medizinische Maskenpflicht gilt weiterhin in der Fußgängerzone Freiburg
Durch die neue Corona-Verordnung, die ab Samstag, 15. Mai, gilt, werden mehr Menschen in der Innenstadt erwartet
OB Horn: Wir freuen uns sehr über den ersten Öffnungsschritt und damit eine Wiederbelebung in den Bereichen des Einzelhandels, der Gastronomie und der Kultur
Weiterhin gilt eine Maskenpflicht mit medizinischen Mund-Nasen-Schutz in der Freiburger Fußgängerzone. Die aktuelle Corona-Verordnung verlangt überall dort, wo ein Mund-Nasen-Schutz (MNB) getragen werden muss, einen medizinischen MNB oder einen Atemschutz mit FFP2- oder vergleichbarem Standard (§ 3 Abs. 1). Wie bisher hat das Gesundheitsamt ergänzend per Allgemeinverfügung festgelegt, dass in der Fußgängerzone durchweg eine medizinische Maske getragen werden muss.
Die Stadtverwaltung appelliert deshalb eindringlich, den Vorgaben zufolgen und durchweg eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung in der Fußgängerzone zu tragen, zum eigenen Schutz und dem Schutz der anderen. Verstöße gegen diese Vorgaben werden durch den städtischen Vollzugsdienst und die Landespolizei konsequent geahndet.
Oberbürgermeister Martin Horn: „Ich bedanke mich bei allen Freiburgerinnen und Freiburger, die sich seit Monaten an die Regelungen der Verordnungen halten. Weil sich die Bürgerinnen und Bürger so diszipliniert verhalten, ist die 7-Tages-Inzidenz in Freiburg seit vielen Tagen erfreulicherweise kontinuierlich unter 100. Wir freuen uns sehr über den ersten Öffnungsschritt und damit eine Wiederbelebung in den Bereichen des Einzelhandels, der Gastronomie und der Kultur. Nur wenn die Inzidenz weiter sinkt, sind weitere Öffnungsschritte möglich.“Zur Orientierung hinsichtlich der aktuellen Corona-VO bietet die Stadt Freiburg im Corona-Portal unter www.freiburg.de/coronavirus ("Was gilt aktuell") jeweils entsprechende Informationen an. |