Für Inzidenzwert sind allein die Zahlen des Robert-Koch-Instituts maßgeblich. Veröffentlichung täglich gegen 6 Uhr
Hat Freiburg nun einen Inzidenzwert von 102 oder von 98? Die Antwort auf diese Frage ist für Alltagsleben und Geschäftstreiben in der Stadt von zentraler Bedeutung. Die Corona-Verordnungen des Landes und das Infektionsschutzgesetz des Bundes setzen je nach Schwellenwert fest, welche Lockerungen möglich oder welche Verschärfungen nötig sind.
In jüngster Zeit waren aber morgens und abends unterschiedliche Inzidenzwerte für ein und denselben Tag im Umlauf; zudem setzen manche Medien auf eigene Berechnungen. Daher weist die Stadt Freiburg darauf hin, dass für den verbindlichen Inzidenzwert allein die Zahlen des Robert-Koch-Instituts maßgeblich sind. Diese Zahlen werden täglich gegen 6 Uhr veröffentlicht.
Derzeit sind sechs Schwellenwerte zu unterschiedlichen Themen von Bedeutung.
Bei Inzidenzwerten unter 35 werden die Kontaktbeschränkungen aus der Corona-Verordnung gelockert. Datengrundlage dafür ist der Lagebericht des Landesgesundheitsamtes (LGA). Die Regel greift bei fünf aufeinander folgenden Tagen unter der 35-Inzidenz.
Bei einer Inzidenz unter 50 gibt es Lockerungen für Einzelhandel, Kultur, Sportanlagen u.a. Datengrundlage ist wiederum der Lagebericht des Landesgesundheitsamtes (LGA). Die Regel greift bei fünf aufeinander folgenden Tagen unter 50.
Bei einer Inzidenz über 50 wechselt die Zuständigkeit von der örtlichen Polizeibehörde (in Freiburg: Amt für öffentliche Ordnung) auf das Gesundheitsamt. Die Regel greift bei steigenden Zahlen sofort, bei sinkenden Zahlen erst nach sieben aufeinander folgendenTagen unter 50.
Bei einer Inzidenz über 100 kommt die sogenannte „Bundes-Notbremse“ ins Spiel. Sie definiert diverse Verschärfungen nach § 20 Abs. 5 CoronaVO, bezieht sich (siehe oben) auf die Zahlen des Robert-Koch-Instituts und tritt nach drei aufeinander folgenden Tagen über 100 am übernächsten Tag in Kraft. Wenn das RKI also am Montag, Dienstag und Mittwoch Werte über 100 meldet, gelten die Verschärfungen aus der Notbremse ab Freitag 0:01 Uhr.
Bei einer Inzidenz über 150 ist Terminshopping nicht mehr zulässig und bei einer Inzidenz über 165 wird der Präsenzunterricht an Schulen eingestellt (mit Ausnahmen). Auch diese beiden Schritte beziehen sich auf die Zahlen des Robert-Koch-Instituts und treten nach drei aufeinander folgenden Tagen über 150 bzw. über 165 am übernächsten Tag in Kraft.
Übrigens: Freiburg hat heute, Donnerstag (29.4.), einen Inzidenzwert von 89,5 (neue Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen). |