Medizinische Maskenpflicht gilt ab sofort in der FuĂgĂ€ngerzone
Ab sofort gilt eine Maskenpflicht mit medizinischen Mund-Nasen-Schutz in der Freiburger FuĂgĂ€ngerzone. Die aktuelle Corona-Verordnung verlangt nunmehr ĂŒberall dort, wo ein Mund-Nasen-Schutz (MNB) getragen werden muss, einen medizinischen MNB oder einen Atemschutz mit FFP2- oder vergleichbarem Standard (§ 3 Abs. 1). Bislang genĂŒgte in der FuĂgĂ€ngerzone das Tragen einer einfachen MNB, der so genannten Alltagsmaske. Die aktuelle AllgemeinverfĂŒgung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald fĂŒr Stadt Freiburg, die unter anderem die generelle MNB-Pflicht in der Freiburger FuĂgĂ€ngerzone auferlegt, wird entsprechend angepasst.
Die Stadtverwaltung appelliert deshalb eindringlich, den Vorgaben zu folgen und durchweg eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in der Freiburger FuĂgĂ€ngerzone zu tragen. Zum eigenen Schutz und dem Schutz der anderen.VerstöĂe gegen diese Vorgaben werden durch den stĂ€dtischen Vollzugsdienst sowie durch die Landespolizei konsequent geahndet.
Zur Orientierung hinsichtlich der aktuell geltenden Vorgaben bietet die Stadt Freiburg im Corona-Portal unter www.freiburg.de/coronavirus ("Was gilt aktuell") jeweils entsprechende Informationen an. |