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Freitag, 19. April 2024
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Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache
Auch Karlsruhes Gleichstellungsbeauftragte verurteilt Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention

Auch die städtische Gleichstellungsbeauftragte Verena Meister schließt sich der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) an und verurteilt den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention auf das Schärfste. Am vergangenen Samstag hatte der türkische Präsident den Schritt per Dekret verfügt. Laut Erdoğan schränke die Konvention den "Aufbau der Familien" in der Türkei massiv ein.

Simone Thomas, eine von derzeit sieben BAG-Bundessprecherinnen, erklärt: "Damit hat der Präsident deutlich gemacht, was er von Gleichberechtigung hält. Die türkische Regierung sieht Gewalt gegen Frauen weiterhin als privates Thema an und entzieht sich der Verantwortung, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Die Unterdrückung der Frau wird toleriert und das Patriarchat verwehrt Frauen ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Die Türkei entfernt sich damit weiter von demokratischen Werten".

Karlsruhe entwickelt umfassendes Schutzkonzept

Weltweit ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Auch in Deutschland sind die Zahlen unverändert hoch und die Istanbul-Konvention ist noch nicht in Gänze umgesetzt. Verena Meister betont: "Die Istanbul-Konvention ist die stärkste gesetzliche Regelung zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In Karlsruhe hat sich ein breites Bündnis für die Umsetzung der Konvention auf den Weg gemacht. Wir sind dabei, für Karlsruhe ein umfassendes Schutzkonzept zu entwickeln".

Solidarität mit Frauen in der Türkei

In der Türkei wurden 2020 über 300 Femizide gezählt. Die Aufkündigung der Istanbul-Konvention in dieser Situation sei an Zynismus kaum zu übertreffen, Deutschland und die EU müssten sich dem entschlossen entgegenstellen. "Frauenrechte sind Menschenrechte und dürfen nicht zurückgenommen werden", so Verena Meister und Simone Thomas. Geschlechtergerechtigkeit und Gewaltschutz seien keine Verhandlungssache. Die BAG zeige sich solidarisch mit den Frauen in der Türkei und der türkischen Frauenbewegung und appelliert an die Bundesregierung, dem Austritt der Türkei Konsequenzen folgen zu lassen.

Seit Jahrzehnten setzen sich internationale Frauenverbände für einen besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ein. In Istanbul wurde dazu 2011 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, gezeichnet und von der Türkei als erstem Beitrittsstaat ratifiziert. Weitere 45 Staaten folgten.
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Eintrag vom: 30.03.2021  




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