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Mittwoch, 8. Mai 2024
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Mobilfunk: Erstattung des Restguthabens auch ohne Rückgabe der SIM-Karte
vzbv klagt erfolgreich gegen Vertragsbedingung für Aldi Talk

Mobilfunkanbieter dürfen die Erstattung eines Restguthabens nach Vertragsende nicht von der Rücksendung der SIM-Karte abhängig machen. Eine solche Klausel in Mobilfunkverträgen der Marke Aldi Talk ist unwirksam, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die E-Plus Service GmbH.

In den Bedingungen des Prepaid-Tarifs Aldi Talk hatte E-Plus darauf bestanden, dass Kunden nach einer Vertragskündigung die SIM-Karte zurückgeben. Erst danach könnten sie bestehende Ansprüche gegen E-Plus geltend machen. Zur Erstattung eines Restguthabens wäre das Unternehmen demnach erst nach Erhalt der SIM-Karte verpflichtet.
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Eintrag vom: 26.03.2021  




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