vzbv klagt erfolgreich gegen Vertragsbedingung für Aldi Talk
Mobilfunkanbieter dürfen die Erstattung eines Restguthabens nach Vertragsende nicht von der Rücksendung der SIM-Karte abhängig machen. Eine solche Klausel in Mobilfunkverträgen der Marke Aldi Talk ist unwirksam, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die E-Plus Service GmbH.
In den Bedingungen des Prepaid-Tarifs Aldi Talk hatte E-Plus darauf bestanden, dass Kunden nach einer Vertragskündigung die SIM-Karte zurückgeben. Erst danach könnten sie bestehende Ansprüche gegen E-Plus geltend machen. Zur Erstattung eines Restguthabens wäre das Unternehmen demnach erst nach Erhalt der SIM-Karte verpflichtet. |