Allgemeinverfügung gilt ab Montag, 29. März – Stadt empfiehlt freiwillig eine Maske in der Innenstadt zu tragen
Ab Montag, 29. März gilt erneut eine generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone. Aufgrund der gestiegenen Inzidenz über 50 wird nun wieder die Maskenpflicht in der Fußgängerzone angeordnet, wie sie bereits bis 19. Februar galt. Da die 7-Tage-Inzidenz in Freiburg über 50 liegt, ist das Gesundheitsamt für den Erlass der Allgemeinverfügung zuständig. Die neue Allgemeinverfügung einschließlich der Maskenpflicht in der Fußgängerzone wird am 29. März in Kraft treten und gilt bis 18. April.
Die Stadtverwaltung appelliert deshalb eindringlich, den Vorgaben zufolgen und durchweg eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in der Freiburger Fußgängerzone zu tragen. Zum eigenen Schutz und dem Schutz der anderen. Verstöße gegen diese Vorgaben werden mit Bußgeldern durch den städtischen Vollzugsdienst sowie durch die Landespolizei konsequent geahndet.
Ferner regelt die Allgemeinverfügung weiterhin die Pflicht zum Tragen einer MNB bei Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Veranstaltungen.
Zur Orientierung hinsichtlich der aktuell geltenden Vorgaben bietet die Stadt Freiburg unter www.freiburg.de/coronavirus ("Was gilt aktuell") jeweils entsprechende Informationen an. |